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Tatbestand: In seiner Sitzung am 18.06.2008 hat der Rat der Stadt Erkelenz das Einzelhandels- und Zentrenkonzept beschlossen. Es wurde als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage in Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist Grundlage für konkrete Planungen, dies bedingt das in regelmäßigen Abständen die Grundlagen und Entwicklungen überprüft und ggf. eine Aktualisierung und Fortschreibung der Grundsätze und Ziele vorgenommen wird. Es ist daher beabsichtigt das in der Sitzung des Rates am 18.06.2008 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept punktuell zu aktualisieren und auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung fortzuschreiben, dies umfasst die folgenden ergänzenden Bausteine
- Zusammenfassende Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zum Themenkomplex zentrale Versorgungsbereiche sowie Überprüfung und ggf. Modifizierung der Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche.
- Überprüfung der Einordnung des Standortbereiches Gewerbegebiet / Sondergebiet Erkelenz-West als Ergänzungs- bzw. Sonderstandort für Einzelhandelsbetriebe mit nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten mit Nahversorgungsfunktion.
- Überprüfung und ggf. Ausdifferenzierung der „Erkelenzer Sortimentsliste“. Eine Abänderung der übrigen Bausteine erfolgte nur insofern, wie die o. g. Aktualisierungen eine Anpassung erforderlich machten. Zusätzliche inhaltliche Änderungen erfolgten in den nachfolgenden Kapiteln.
- In Kapitel 9.7, „Tabubereiche“ wurde um weitere (Ausfall-)Straße ergänzt, an denen zukünftig keine weitere Einzelhandelsentwicklung stattfinden soll.
- In Kapitel 9.8, „Grundsätze“ wurde im Rahmen von Grundsatz 1 zum verbesserten Schutz des überwiegend kleinflächigen Einzelhandels im Hauptgeschäftszentrum auf die Benennung einer pauschalen „Bagatellgrenze“ von 100 m² Verkaufsfläche für die Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt verzichtet.
- In Kapitel 9.8, „Grundsätze“ wurde im Rahmen von Grundsatz 4 der Hinweis ergänzt, dass die vorgeschlagenen Regelungen zum aktiven Bestandsschutz nicht in Gewerbe- und Industriegebieten greifen.
Weitere Änderungen, so u. a. die abgeänderte Gliederung, sind lediglich redaktioneller Art und ohne inhaltliche Relevanz. Die dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zugrunde liegende angebots- und nachfrageseitigen Grundlagen aus dem Jahre 2007/08 wurden unverändert übernommen, da für die punktuelle Aktualisierung eine vollständige Neuerhebung der noch relativ aktuellen Grundlagen nicht erforderlich war.
Im Rahmen der Aktualisierung und Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes erfolgte erneut ein Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie benachbarter Gemeinden.
Mit Schreiben vom 16.06.2010 wurden folgende Beteiligte zur Stellungnahme aufgefordert:
- BAG Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Berlin, - Industrie- und Handelskammer Aachen, - Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e.V. - Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg e.V. - Gewerbering Erkelenz, - Kreissparkasse Heinsberg, - Volksbank Erkelenz eG, - Bezirksregierung Köln – Dezernat 32 und 35, - Landrat des Kreises Heinsberg, - die Städte Mönchengladbach, Wegberg, Linnich, Hückelhoven, Wassenberg, Heinsberg und die Gemeinden Jüchen u. Titz.
Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken wurden von folgenden Beteiligten vorgetragen:
- Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Aachen-Düren-Köln e.V. mit Schreiben v. 08.07.2010, - Industrie- und Handelskammer mit Schreiben v. 23.07.2010, - Stadt Wegberg mit Schreiben v. 28.07.2010 - Bezirksregierung Köln - Dezernat 32 und 35 mit Gesprächstermin v. 04.11.2010.
Seitens der übrigen Beteiligten wurden weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen.
Die Stellungnahmen der Beteiligten mit Anregungen und Bedenken sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Das aktualisierte und fortgeschriebene Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll in der Sitzung vorgestellt und als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings und agendarelevante Aspekte werden durch die städtebauliche Planung berücksichtigt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und benachbarter Gemeinden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu, werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Erkelenz, Januar 2011, wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“ Anlage: Anlage – Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und benachbarter Gemeinden zur Beschlussvorlage Einzelhandels- und Zentrenkonzept
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