Bürgerinformationssystem
Ratsherr Steingießer bittet um Abstimmung vorbehaltlich der Zustimmung des Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte, da dieser aus zeitlichen Gründen noch nicht über diesen Tagesordnungspunkt beraten konnte.
Techn. Beigeordneter Lurweg erklärt, dass es sich hierbei um einen Beschluss im laufenden Verfahren handelt. Hierbei gehe es um die öffentliche Auslage. Zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren werde über den Punkt erneut im Ausschuss beraten. Evtl. Anregungen des Bezirksausschusses könnten dann im weiteren Verlauf berücksichtigt werden.
Ratsherr Stommel bittet um Erläuterung der Anregungen der Bewohner. Rechtlich sei die Situation zwar klar, aber die Äußerungen hinsichtlich möglicher Schattenbildung und Ankauf unter falschen Bedingungen bedürften einer Diskussion.
Amtsleiter Orth erläutert, dass es sich hier um eine in Baugebieten allgemein übliche Bebauungsstruktur handelt. Für die Anwohner stelle sich die Situation so dar, dass man jahrelang an ein unbebautes Grundstück gegrenzt habe und sich entsprechend an diesen Zustand gewöhnt habe. Nunmehr stelle sich die mögliche Bebauung aber konkret dar. Die bei Ausnutzung der Planvorgaben möglicherweise entstehende Verschattung sei nicht anhand eines Modells geprüft worden, entspreche aber aufgrund der Bebauungsstruktur den üblichen Verhältnissen.
Techn. Beigeordneter Lurweg ergänzt, dass bei der nun vorliegenden Änderung sogar eine im Vergleich zur vorherigen Plansituation reduzierte Bebauungsmöglichkeit zur Beratung anstehe und somit sogar weniger Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke habe. Bebauung sei auf der Fläche immer vorgesehen gewesen. Jahrelange Nichtbebauung habe hier jedoch zu einem Gewöhnungseffekt geführt. Bei vorheriger Einsichtnahme in den Bebauungsplan vor Ankauf hätte dies den Interessenten bekannt sein müssen. Von einem Ankauf unter falschen Bedingungen könne somit keine Rede sein. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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