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Tagesordnung - 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses
Gremium: Wahlprüfungsausschuss
Datum: Mo, 14.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bestellung von Schriftführern für den Wahlprüfungsausschuss  
A 10/139/2009  
Ö 2  
Enthält Anlagen
Prüfung und Entscheidung über einen Einspruch der Demokratischen Initiative Heinsberg e. V. (DIHS) sowie Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahl am 30. August 2009  
Enthält Anlagen
A 10/140/2009  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„1.        Es wird hiermit festgestellt, dass

 

a)         eine mangelhafte Wählbarkeit eines Vertreters / einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b)         Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,

 

c)         ein Einspruch gegen das Wahlergebnis zwar vorliegt, dieser aber als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist,

 

d)         Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufestsetzung erfordern.

 

2.         Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 30. August 2009 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3.         Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Erkelenz am 30. August 2009 wird hiermit für gültig erklärt.“

   
    14.12.2009 - Wahlprüfungsausschuss
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.              Es wird hiermit festgestellt, dass

 

a)              eine mangelhafte Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b)              Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,

 

c)              ein Einspruch gegen das Wahlergebnis zwar vorliegt, dieser aber als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist,

 

d)               Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufestsetzung erfordern.

 

2.              Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 30. August 2009 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3.              Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Erkelenz am 30. August 2009 wird hiermit für gültig erklärt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einspruch DIHS (685 KB)      
Anlage 2 2 Beschlussvorlage Einspruch (125 KB)      
Anlage 3 3 Erläuterungen zur Sitzberechnung (470 KB)      
   
    16.12.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„1.              Es wird hiermit festgestellt, dass

 

a)              eine mangelhafte Wählbarkeit eines Vertreters / einer Vertreterin nicht vorliegt,

 

b)              Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahlen oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,

 

c)              ein Einspruch gegen das Wahlergebnis zwar vorliegt, dieser aber als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist,

 

d)               Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufestsetzung erfordern.

 

2.              Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 30. August 2009 wird hiermit für gültig erklärt.

 

3.              Die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Erkelenz am 30. August 2009 wird hiermit für gültig erklärt.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 6 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 6 Enthaltungen