Beschlussentwurf:
„Der Ausschussvorsitzende
Ratsherr Kehren verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und Abs. 2 und § 32 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) i. V. m. § 12 des
Schulverwaltungsgesetzes die dem Schulausschuss angehörenden beratenden
Mitglieder sowie deren Stellvertreter.
1. Vertreter
der Lehrerschaft
a)
für die Sonderschule
Frau Sonderschulrektorin Marianne
Schardt
Stellvertreterin:
Frau Sonderschulkonrektorin
Christiana Roob
b)
für die Gemeinschaftsgrundschulen
Frau Rektorin Ulrike Neuenhofer
Stellvertreterin:
Frau Rektorin Christiane Steinke
c)
für die Katholischen Grundschulen
Frau Rektorin Hedwig Michalski
Stellvertreterin:
Frau Konrektorin Katja Gerhards
d)
für die evangelischen Grundschulen
Frau Rektorin Corinna Küppers
Stellvertreterin:
Frau Sylvia Schütz
e)
für die Hauptschulen
Herr Rektor Erich Konietzka
Stellvertreter:
Herr Rektor Karl-Heinz Sonntag
f)
für die Europaschule der Stadt Erkelenz,
Realschule
Herr Rektor Willi Schmitz
Stellvertreter:
Herr Konrektor Reinhard Hintzen
g)
für das Cornelius-Burgh-Gymnasium
Herr Oberstudiendirektor Michael
Auth
Stellvertreter:
Herr Studiendirektor Peter Boidol
h)
für das Cusanus-Gymnasium
Frau Oberstudiendirektorin Rita
Hündgen
Stellvertreterin:
Herr Studiendirektor Willi
Gronenthal
2.
Vertreter der Kirchen
3.
a)
für die Katholische Kirche
N. N.
b)
für die evangelische Kirche
Herr Pfarrer
Robin Banerjee, Schwanenberg
Die hierüber aufgenommenen schriftlichen
Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage
beigefügt. Die Ausschussmitglieder nehmen Kenntnis.“