Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die im
Rat bzw. den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Diese ist u. a. von einem vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden
Schriftführer zu unterzeichnen. Es wird vorgeschlagen, folgende Bedienstete der
Verwaltung zu Schriftführern für die über die Sitzung zu fertigenden Niederschriften
zu bestellen: 1. Herrn
Stadtverwaltungsrat Joachim Mützke 2. Herrn
Stadtamtmann Manfred Steinwartz Beschlussentwurf: „Der Schulausschuss bestellt
gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO NW folgende städtischen Bediensteten zu
Schriftführern für die über seine Sitzung zu fertigenden Niederschriften: 1. Herrn Stadtverwaltungsrat Joachim Mützke 2. Herrn Stadtamtmann Manfred Steinwartz“ Finanzielle Auswirkungen: Keine |
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