Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0410.1
„Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath wird beschlossen.
2.
Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.1
„Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath ist die Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit
zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB
zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath
ist zu beteiligen.“