Beschluss: (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath wird beschlossen.
- Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.1 „Am Loher Acker“, Erkelenz-Houverath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.“