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Tagesordnung - 26. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 29.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 28.10.2008      
Ö 3.1  
Bebauungsplan Nr. I/11 A "Südlich Freiheitsplatz", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/135/2008  
Ö 4  
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 des Betriebes gewerblicher Art - Anteile an Personengesellschaften - der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/117/2008  
Ö 5  
Festsetzung der Aufwandsentschädigung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz  
/002/2008  
Ö 6  
Widmung einer Straße im Stadtgebiet Erkelenz (Schwatte Jraet), Stadtbezirk: 01 Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/070/2008  
Ö 7  
Änderung der Vergabebestimmungen der Stadt Erkelenz hier: Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.09.2008 (Anmerk.: 100 Städte haben sich gegen ausb. Kinderarb. ausgesprochen. B 90/DIE GRÜNEN beantragt, dass Erkelenz sich anschließt und Vergabebestimmungen entsprechend ändert. Der Antrag liegt den Fraktionen vor.)  
A 60/055/2008  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Bei der Vergabe von städtischen Aufträgen ist durch entsprechende vertragliche Regelungen auszuschließen, dass Produkte und Vorprodukte verwendet werden, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden.

2.         Die Änderung der Friedhofssatzung dahingehend, dass Grabmale nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn der unabhängige Nachweis erbracht wird, dass sie aus zertifizierten Betriebe im Sinne der Konvention 182 der ILO stammen, wird nicht gefolgt, da diese Regelung rechtlich nicht durchsetzbar ist. Die auf den städtischen Friedhöfen zugelassenen Gewerbetreibenden sollen im Rahmen der Zulassung nach § 7 der Friedhofssatzung aufgefordert werden, nur solche Produkte den Grabnutzungsberechtigten anzubieten, die nachweislich ohne Kinderarbeit produziert worden sind.“

   
    29.10.2008 - Hauptausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Bei der Vergabe von städtischen Aufträgen ist durch entsprechende vertragliche Regelungen auszuschließen, dass Produkte und Vorprodukte verwendet werden, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden.

 

2.         Die Änderung der Friedhofssatzung dahingehend, dass Grabmale nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn der unabhängige Nachweis erbracht wird, dass sie aus zertifizierten Betriebe im Sinne der Konvention 182 der ILO stammen, wird nicht gefolgt, da diese Regelung rechtlich nicht durchsetzbar ist. Die auf den städtischen Friedhöfen zugelassenen Gewerbetreibenden sollen im Rahmen der Zulassung nach § 7 der Friedhofssatzung aufgefordert werden, nur solche Produkte den Grabnutzungsberechtigten anzubieten, die nachweislich ohne Kinderarbeit produziert worden sind.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit den auf den städt. Friedhöfen zugelassenen Gewerbetreibenden Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel einer freiwilligen Selbstverpflichtung derselben, auf Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten. Die Verwaltung berichtet nach einem Jahr über das Ergebnis der Bemühungen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ö 8  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 20.08.2008 bis 15.10.2008  
Enthält Anlagen
A 20/118/2008  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)      
N 3.3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 4.2     (nichtöffentlich)      
N 4.3     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 7.1     (nichtöffentlich)