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Vorlage - A 60/055/2008  

 
 
Betreff: Änderung der Vergabebestimmungen der Stadt Erkelenz
hier: Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.09.2008
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
29.10.2008 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt mit Datum vom 01.09.2008 im Antrag zur Tagesordnung des Hauptausschusses fest, dass sich in Deutschland mittlerweile über 100 Städte förmlich gegen ausbeuterische Kinderarbeit ausgesprochen hätten. Unter anderem die Städte München, Stuttgart, Essen und Düsseldorf. Dies veranlasse sie zu folgenden Anträgen:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen, sich in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich den weltweiten Bemühungen zur Eindämmung ausbeuterischer Kinderarbeit anzuschließen und entsprechende Schritte umzusetzen.

1.                 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, wie im öffentlichen Beschaffungswesen generell, sind Produkte und Vorprodukte, in die ausbeuterische Kinderarbeit eingeflossen ist, nach Möglichkeit auszuschließen. Die Verwaltung selbst schließt sich für ihr eigenes Beschaffungswesen der Verpflichtung zum Ausschluss von Produkten und Vorprodukten aus Kinderarbeit an.

2.                 Um dieser stetig wachsenden Form der ausbeuterischen Kinderarbeit entgegenzuwirken, ist die Friedhofssatzung dergestalt zu ergänzen, dass Grabmale, die in so genannten Entwicklungsländern hergestellt worden sind, nur noch dann angeschafft und aufgestellt werden, wenn der unabhängige Nachweis erbracht wird, dass sie aus zertifizierten Betrieben im Sinne der Konvention 182 der ILO (International Labour Organisation) stammen, die nachweislich keine Kinder oder Sklaven beschäftigen. Selbstbescheinigungen von Exporteuren oder Produzenten, dass sie ohne Kinderarbeit produzieren, erfüllen diese Bedingungen nicht.“

 

Die Begründungen zu den vorgenannten Punkten sind dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu entnehmen, die den Fraktionen mit Datum vom 02.09.2008 zugeleitet worden sind.

 

Die Verwaltung steht dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen positiv gegenüber. Es können jedoch nur solche Regelungen getroffen werden, die rechtlich zulässig und auch durchsetzbar sind. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung folgende Regelungen vor:

 

Zu 1.:  Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen wird analog zu den Regelungen der Stadt Düsseldorf folgende zusätzliche Vertragsbedingung mit aufgenommen:

„Mit der Abgabe des Angebotes erklären die Bieter, dass sie die ILO-Kernarbeitsnorm einhalten und keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit anbieten.“

Neben dieser generellen Regelung, wird bei der Vergabe von Naturstein- oder Steinmetzarbeiten die Beibringung eines konkreten Nachweises, wie z.B. das Xertifix-Siegel, verlangt.

 

Zu 2.:  Die Aufstellung von Grabmalen auf städtischen Friedhöfen ist derzeit genehmigungsfrei, wenn die in der Friedhofssatzung aufgeführten Grabmaße ein-            gehalten werden. Die Stadt wird derzeit somit im Regelfall bei der Aufstellung             von Grabmalen weder vom Steinmetz noch vom Nutzungsberechtigten der Grabstätte beteiligt. Die Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass auf den Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die ein Xertifix-Siegel aufweisen, wird seitens der Verwaltung nicht für rechtlich durchsetzbar gehalten. Dieses Siegel besitzt keinen allgemeinen Bekanntheitsgrad und weist somit nicht die Qualität einer Allgemeingültigkeit auf.

 

Die Einführung einer derartigen Regelung würde somit einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand verursachen, ohne dass letztendlich eine Durchsetzung des Zieles möglich ist. Selbst die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zitierte Stadt Münster weist in ihrer Ratsvorlage darauf hin, dass ein Verbot zur Zeit rechtlich nicht durchsetzbar wäre und aus diesem Grunde eine freiwillige Selbstverpflichtung der Bildhauer und Steinmetze in die Satzung aufgenommen worden sei, auf Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verzichten.

 

Der Bürgermeister hat in dieser Angelegenheit bereits Mitte vergangenen Jahres die Bestatter und Steinmetze aufgefordert, nur vorgefertigte Grabmale oder Natursteine zu verwenden, die nachweislich nicht aus Kinderhand hergestellt wurden. Die Verwaltung wird dieser Aufforderung künftig mit in die jährlich zu erteilende Zulassung zur gewerblichen Nutzung nach § 7 der Friedhofssatzung aufnehmen.

 

Letztendlich trägt der Verbraucher mit seiner Kaufentscheidung dazu bei, ob er wegen eines Kostenvorteils Produkte einkauft, die möglicherweise aus Kinderarbeit hergestellt worden sind oder nicht.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Bei der Vergabe von städtischen Aufträgen ist durch entsprechende vertragliche Regelungen auszuschließen, dass Produkte und Vorprodukte verwendet werden, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden.

2.         Die Änderung der Friedhofssatzung dahingehend, dass Grabmale nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn der unabhängige Nachweis erbracht wird, dass sie aus zertifizierten Betriebe im Sinne der Konvention 182 der ILO stammen, wird nicht gefolgt, da diese Regelung rechtlich nicht durchsetzbar ist. Die auf den städtischen Friedhöfen zugelassenen Gewerbetreibenden sollen im Rahmen der Zulassung nach § 7 der Friedhofssatzung aufgefordert werden, nur solche Produkte den Grabnutzungsberechtigten anzubieten, die nachweislich ohne Kinderarbeit produziert worden sind.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine