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Tatbestand: Die Straße „Schwatte Jraet“ im Stadtbezirk 01 (Erkelenz) wurde durch Ausbau erstmalig her- bzw. fertiggestellt. Sie soll für den öffentlichen Verkehr freigegeben und somit gewidmet werden. Die materiellen Voraussetzungen für die Widmungen gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW sind gegeben, da die Stadt Erkelenz Eigentümerin der Flächen ist bzw. die Übereignung vertraglich sichergestellt ist und die Zustimmung der Eigentümer zur Widmung vorliegt. Bei der zu widmenden Fläche handelt es sich um eine Gemeindestraße (Anliegerstraße), da sie vorwiegend dem Verkehr und der Erschließung speziell der anliegenden Grundstücke dient. Zur genaueren Darstellung der betroffenen Fläche ist diese im beiliegenden Planauszug schraffiert / schattiert dargestellt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Straße „Schwatte Jraet“ im Stadtbezirk 01 (Erkelenz) die aus dem der Niederschrift beigefügten Plan zu ersehen ist, wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Plan der Straße „Schwatte Jraet“
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