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Tagesordnung - 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 28.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des/r Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
2. Änderung des Bebauungsplanes 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/082/2007  
Ö 3  
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 "Karolingerring", Erkelenz-Mitte hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
A 61/083/2007  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Einleitungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren  
A 61/084/2007  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

  1. „Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte wird hiermit beschlossen.
  2. Zu der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu unterrichten. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
  3. Sollten bei der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

 

   
    28.08.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

  1. „Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte wird hiermit beschlossen.
  2. Zu der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu unterrichten. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
  3. Sollten bei der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen

 

N 1     (nichtöffentlich)