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Auszug - Bebauungsplan Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Einleitungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren  

 
 
17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/084/2007 Bebauungsplan Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte
hier: Einleitungsbeschluss für das Aufhebungsverfahren
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth führt in die Thematik ein

Amtsleiter Orth führt in die Thematik ein.

 

Ratsherr Frings stellt die Frage, inwieweit hier ein konkretes Bauvorhaben den Hintergrund für die Aufhebung liefern würde.

 

Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass für viele bisher realisierte Vorhaben wie z.B. Rathauserweiterung, Stadthalle, Konrad-Adenauer-Platz jeweils Änderungen, Neu- bzw. Überplanungen erforderlich gewesen seien. Nach wie vor seien aber Teilbereiche aus dem bisherigen Geltungsbereich noch nicht überplant. Eine ausreichende städteplanerische Funktion des bisherigen Bebauungsplanes sei nicht mehr gegeben, so dass eine Neuplanung nunmehr realisiert werden könne.

 

Ratsherr Münster bemerkt, dass ihm der Hintergrund der Aufhebung nicht klar sei, da ohnehin für Genehmigungen in diesem Bereich parallel zum Bebauungsplan § 34 BauGB hinzugezogen werden müsste.

 

Techn. Beigeordneter Lurweg macht deutlich, dass der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1952 eine Grundlage der Sicherung der städtebaulichen Planung aus damaliger Sicht darstelle, den heutigen Anforderungen an das Baurecht aber nicht mehr gerecht werde.  Ein neuer Bebauungsplan biete hier bessere Steuerungsmöglichkeiten als die jeweilige Einzelfallregelung über § 34 BauGB.

 

Ratsherr Dederichs merkt an, dass keine zeitliche Dringlichkeit für eine heutige Beschlussfassung bestünde. Er halte ein Zurückstellen der Beschlussfassung zwecks ausführlicher vorheriger Diskussion in den Fraktionen für erforderlich.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen macht deutlich, dass mit der heutigen Beschlussfassung der Einstieg in das Verfahren ermöglicht werde. Es gehe hier um die Schaffung einer rechtlich sauberen Situation die aufgrund des überalterten Bebauungsplanes nicht gewährleistet sei. § 34 BauGB schaffe darüber hinaus keine Möglichkeiten einer vernünftigen städtebaulichen Steuerung, da er sich lediglich an der vorhandenen Bebauung orientiere.

 

Ratsherr Steingießer gibt zu bedenken, dass durch einen Bebauungsplan auch Ziele gesetzt würden. Darüber hinaus sei gerade für Investoren eine gegebene Planungssicherheit bedeutsam.

 

Ratsherr Dederichs stellt klar, dass seine vorherigen Ausführungen als Antrag zur Geschäftsordnung zu verstehen gewesen seien. Er stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.

 

Sodann lässt die Vorsitzende Wolters über den Antrag zur Geschäftsordnung auf Rückstellung des Tagesordnungspunktes abstimmen:

Abstimmungsergebnis: abgelehnt (4 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert nochmals, dass eine Neuplanung aufgrund der Festlegung der unterschiedlichen Ziele in den unterschiedlichen innerstädtischen Teilbereichen erforderlich sei.

 

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

  1. „Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte wird hiermit beschlossen.
  2. Zu der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu unterrichten. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
  3. Sollten bei der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen