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Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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