Beschlussentwurf:
„Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Frings, verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2
i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.“