Bürgerinformationssystem
Tatbestand: 1. Zuweisung und Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen:
In 2021 hat die Stadt Erkelenz bisher 55 Flüchtlinge aufgenommen. Aus der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Flüchtlingszahlen seit 2015 zu ersehen.
* Stand 06.09.2021
Während die Zahlen der aufgenommenen bzw. noch aufzunehmenden Asylbewerber (13 Personen) nahezu gleichgeblieben sind, sind kaum anerkannte Flüchtlinge zugewiesen oder Familiennachzug aufgenommen worden. Bei den anerkannten Flüchtlingen muss die Stadt Erkelenz derzeit noch 118 Personen aufnehmen.
Wie sich die künftigen Flüchtlingsaufnahmen entwickeln werden, kann nicht prognostiziert werden. Lediglich bei der Zahl der aufzunehmenden Asylbewerber sind stabile Aufnahmezahlen zu verzeichnen.
Während bei Asylbewerbern, anerkannten Flüchtlingen und Spätaussiedlern ein geregeltes Zuweisungsverfahren durch die Bezirksregierung Arnsberg etabliert wurde, gibt es dies beim Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen nicht. So stehen die Familien, falls sie nicht bereits durch den hier lebenden anerkannten Flüchtling angekündigt wurden, unverhofft vor der Bürotür und begehren um Unterkunft.
Derzeit stellt sich die Unterbringungssituation wie folgt dar:
Bei der Unterbringung von Familien (sowohl Asylbewerber als auch anerkannte Flüchtlinge) und anerkannten Einzelpersonen konnten bisher 448 Personen in 132 private Wohnungen vermittelt werden.
Dabei wird noch einmal dankbar herausgestellt, dass die Vermittlung von Familien in private Wohnungen überwiegend ehrenamtlich engagierten Bürgern zu verdanken ist, von denen sich die meisten auch im Arbeitskreis Flüchtlinge einbringen.
Die Situation in den städtischen Unterkünften hat sich deutlich entspannt. So waren früher die meisten Zimmer mit bis zu vier Personen belegt. Dies führte natürlich auch zu Spannungen sowohl in den Häusern als auch in den einzelnen Zimmern. Insbesondere dann, wenn Personen sich in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen befinden, ist eine hohe Belegungszahl in den Zimmern nicht dienlich. Daher werden derzeit die Zimmer nur noch mit maximal zwei Personen belegt. Auch wurden Personen in Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen verlegt, falls es mit dem bisherigen Mitbewohner Schwierigkeiten gab oder die Arbeits- oder Ausbildungsstätte schwer erreichbar war.
So sind die städtischen Unterkünfte zwar weiterhin nahezu vollständig belegt, bieten jedoch Reserven für weitere Aufnahmen. Die Belegung der Zimmer mit maximal zwei Personen wird auch weiterhin angestrebt.
Der Container in der Brüsseler Allee wird noch bis zum 30.09. als Impfzentrum genutzt. Der Mietvertrag mit der Fa. Losberger wurde von Seiten der Stadt mit Ablauf des 31.10.2021 gekündigt, so dass er künftig nicht mehr für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung steht. Für 2022 ist der Neubau einer Unterkunft in Neuhaus geplant, als Ersatz für andere Interimslösungen.
2. Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Zum 06.09.2021 bezogen 79 Bedarfsgemeinschaften (Familien und Einzelpersonen) mit 202 Personen Leistungen nach AsylbLG. Davon bezogen 11 Personen ergänzende Leistungen unter Anrechnung von Erwerbseinkommen und 4 Personen unter Anrechnung von Ausbildungsvergütung. Beschlussentwurf: „Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: ./.
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