Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an
Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI
„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger, beigefügten
Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses
Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung beschlossen“.
22.09.2005 - Braunkohlenausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss: (als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI
„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“,
Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen“.
27.09.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung
an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an
Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI
„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“,
Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen“.
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung
an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an
Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI
„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“,
Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen“.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung
an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an
Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI
„Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“,
Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung
Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen“.