Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Rat):
„1. Es
wird hiermit festgestellt, dass
a) eine mangelhafte Wählbarkeit eines
Vertreters / einer Vertreterin nicht vorliegt,
b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung
der Wahlen oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind,
c) ein Einspruch gegen das Wahlergebnis
zwar vorliegt, dieser aber als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist,
d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung
über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine
Aufhebung und eine Neufestsetzung erfordern.
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz
am 30. August 2009 wird hiermit für gültig erklärt.
3. Die Wahl des hauptamtlichen
Bürgermeisters der Stadt Erkelenz am 30. August 2009 wird hiermit für gültig
erklärt.“