Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
Die Straßenabschnitte sind, vorbehaltlich der
Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2010, nach den folgenden Plänen zu erneuern:
Liegnitzer Str. Z.Nr. 588.41.201 / 588.41.202
(Lageplan+Querschnitt)
Görlitzer Str. Z.Nr. 590.41.201 / 590.41.202
(Lageplan+Querschnitt)
Elbinger Str. Z.Nr. 589.41.201 / 589.41.202
(Lageplan+Querschnitt)
Die Kanalisation in den Straßen ist entsprechend der Pläne
mit den folgenden Zeichnungs.-Nrn. zu erneuern:
Liegnitzer Str. Z.Nr. 588.11.201 (Lageplan)
Görlitzer Str. Z.Nr. 590.11.201 (Lageplan)
Elbinger Str. Z.Nr. 589.11.201 (Lageplan)
Zur KAG –
Veranlagungen sind je Straßenzug Abrechnungsabschnitte zu bilden.
Die Planungen sind getrennt nach den Straßenabschnitten den
Anliegern vorzustellen und zu erläutern. Anschließend ist der BZA Erkelenz
– über den Ausbau in Kenntnis zu setzen.