Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): Die Straßenabschnitte sind, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2010, nach den folgenden Plänen zu erneuern:
Liegnitzer Str. Z.Nr. 588.41.201 / 588.41.202 (Lageplan+Querschnitt) Görlitzer Str. Z.Nr. 590.41.201 / 590.41.202 (Lageplan+Querschnitt) Elbinger Str. Z.Nr. 589.41.201 / 589.41.202 (Lageplan+Querschnitt)
Die Kanalisation in den Straßen ist entsprechend der Pläne mit den folgenden Zeichnungs.-Nrn. zu erneuern:
Liegnitzer Str. Z.Nr. 588.11.201 (Lageplan) Görlitzer Str. Z.Nr. 590.11.201 (Lageplan) Elbinger Str. Z.Nr. 589.11.201 (Lageplan)
Zur KAG – Veranlagungen sind je Straßenzug Abrechnungsabschnitte zu bilden.
Die Planungen sind getrennt nach den Straßenabschnitten den Anliegern vorzustellen und zu erläutern. Anschließend ist der BZA Erkelenz – über den Ausbau in Kenntnis zu setzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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