Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss ):
„Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
anerkannten Vereinen soll für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung
der Stadthalle ein Zuschuss von 750,-- € pro Nutzung gewährt werden.
Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht
kommerzielle, öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen
durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene
Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.
Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt ausreichender
Haushaltsmittel.“