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Vorlage - A 40/158/2008  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses zur Nutzung der Stadthalle
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
04.12.2008 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
10.12.2008 
27. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Den städtischen Vereinen wurde zuletzt lt. Beschluss des Hauptausschusses vom 26.04.2006 ein Zuschuss zu den Mietkosten bei Veranstaltungen in der Stadthalle i.H.v. 390,-- € zzgl. Mehrwertsteuer (464,10 €) gewährt.  Dies entsprach ca. 50 % der anfallenden Gesamtkosten für die Nutzung der Stadthalle.

 

Die bisherige Regelung soll im Grundsatz bezüglich der Nutzung der neuen Stadthalle ab dem 01.01.2009 beibehalten werden. Zukünftig soll daher

 

a)     den nach den Richtlinien der Stadt Erkelenz zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen (siehe § 2 der Richtlinien) für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 750,-- € pro Nutzungstag gewährt werden.

 

b)     Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.

 

Die Zuschussgewährung soll dabei nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgen. Im Zweifel gilt das Prioritätsprinzip bezogen auf die Anmeldung der Veranstaltung.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss ):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss ):

„Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen soll für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 750,-- € pro Nutzung gewährt werden.

Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle, öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan unter der Kostenstelle 04 01 00 5279000 zur Verfügung.