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Auszug - Gewährung eines Zuschusses zur Nutzung der Stadthalle  

 
 
10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 40/158/2008 Gewährung eines Zuschusses zur Nutzung der Stadthalle
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beig

Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass auch bisher schon ein Zuschuss zu den Mietkosten bei Anmietung der Stadthalle an die Vereine gezahlt würde. Diese Regelung soll auch weiterhin im Grundsatz beibehalten werden. Der Zuschuss soll zukünftig 750,-- € pro Nutzungstag betragen. Die Gewährung stehe jedoch unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ratsherr Musch wünscht, dass es den Vereinen weiterhin finanziell möglich sein sollte, die Stadthalle für Veranstaltungen zu nutzen.

 

Erster Beig. Dr. Gotzen führt aus, dass es weiterhin Ziel sei, den Vereinen die Nutzung der Stadthalle zu ermöglichen. Hierbei werde der Umfang der Nutzung der Räumlichkeiten, der Technik usw. über die zu zahlende Miete entscheidend sein. Er weist darauf hin, dass in der neuen Stadthalle der Ausschank von den Vereinen selbst vorgenommen werden könne, da nicht, wie bisher, ein Pächter vorhanden sei.

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss ):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss ):

„Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen soll für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 750,-- € pro Nutzung gewährt werden.

Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle, öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.

Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig