Bürgerinformationssystem
Erster Beig. Dr. Gotzen erläutert, dass auch bisher schon ein Zuschuss zu den Mietkosten bei Anmietung der Stadthalle an die Vereine gezahlt würde. Diese Regelung soll auch weiterhin im Grundsatz beibehalten werden. Der Zuschuss soll zukünftig 750,-- € pro Nutzungstag betragen. Die Gewährung stehe jedoch unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ratsherr Musch wünscht, dass es den Vereinen weiterhin finanziell möglich sein sollte, die Stadthalle für Veranstaltungen zu nutzen. Erster Beig. Dr. Gotzen führt aus, dass es weiterhin Ziel sei, den Vereinen die Nutzung der Stadthalle zu ermöglichen. Hierbei werde der Umfang der Nutzung der Räumlichkeiten, der Technik usw. über die zu zahlende Miete entscheidend sein. Er weist darauf hin, dass in der neuen Stadthalle der Ausschank von den Vereinen selbst vorgenommen werden könne, da nicht, wie bisher, ein Pächter vorhanden sei. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss ): „Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen soll für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 750,-- € pro Nutzung gewährt werden. Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle, öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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