Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)
"Für die Bellinghovener Maar sind zwei schwimmende
Gewässerbelüfter anzuschaffen, die zwischen April und Oktober stundenweise zu
betreiben sind.
Die Dorfgemeinschaft trägt
die Kosten eines Lüfters, die Verankerungskosten, die Kosten der
Außensteckdosen und der Leitungssicherung. Sie wird die Anlagen installieren,
den Lüfter im Frühjahr einbauen, im Herbst ausbauen, im Winter lagern und
Wartungen an den Lüftern vornehmen.
Die Stadt trägt die Kosten
des zweiten Lüfters, die jährlichen Stromkosten und übernimmt eventuelle
Reparaturen.“