Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 66/054/2005  

 
 
Betreff: Kanalsanierung und erneuter Straßenausbau der Oestricher Straße zwischen Anton-Heinen-Straße und Im Mühlenfeld in Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
10.03.2005 
3. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Zustand der Oestricher Straße zwischen Anton-Heinen-Straße und Im Mühlenfeld in Erkelenz ist schlecht. Die asphaltierte Fahrbahndecke ist stellenweise gerissen, weist zahlreiche Aufbrüche als Folge von Versorgungsträgerarbeiten auf und besitzt aufgrund ihres Alters keinen normgerechten Aufbau. Die Entwässerung ist aufgrund von Setzungen nicht mehr ausreichend gewährleistet. Die Nebenanlagen, insbesondere die Bordsteine sind abschnittsweise sehr baufällig.

 

Der rund 375 m lange Straßenabschnitt soll das bestehende verkehrliche Trennprinzip, Fahrbahn mit abgesetzten Gehwegen, wieder erhalten. Die asphaltierte Fahrbahn soll auf 4,5 bis 5,0 m Breite reduziert werden. Die Einmündungsbereiche zum Leo-Heinrichs-Weg, zur Straße In den Gärten und zur Oestricher Maar sollen rot aufgepflastert werden, um diese potentiellen Gefahrenbereiche hervorzuheben.

 

Durch die Fahrbahnbreitenreduzierung können 34 anthrazitfarben gepflasterte Längsstellplätze in die Nebenanlagen integriert werden. Die Stellplätze werden mit Rundborden (5 cm) gegen die Fahrbahn abgegrenzt. Der Straßenaufbau der Fahrbahn und der Stellplätze wird 60 cm betragen.

 

Des weiteren können 24 Baum- bzw. Pflanzbeete, die in der Regel als Abgrenzung der Stellplätze dienen, angelegt werden.

 

Die 1,5 m bis 3,75 m breiten Gehwege sollen mit 8 cm starken Gehwegplatten, bzw. in Zufahrtsbereichen mit Rechteckpflaster befestigt werden. Sie werden ebenfalls mit 5 cm Rundborden, bzw mit auf 3 cm abgesenkten Borden in Zufahrtsbereichen von der Fahrbahn abgegrenzt. Der Gehwegaufbau beträgt 50 cm.

Der Einmündungsbereich in die Anton-Heinen-Straße soll als Minikreisverkehr mit einem Durchmesser von 18 m und überfahrbarer gepflasterter Mittelinsel ausgebildet werden. Hierdurch sollen die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Anton-Heinen-Straße möglichst auf die ausgewiesenen 30 km/h gesenkt werden. Der bestehende Baum in der Verkehrsinsel muss daher entfernt werden.

 

Zusätzlich soll westlich des Minikreisverkehres eine 2 m breite und 15 m lange Querungshilfe in die Anton-Heinen-Straße angelegt werden, um die Wegeverbindung zum Ziegelweiher erheblich sicherer auszubilden. Westlich der Querungshilfe und östlich des Minikreisverkehres werden die Fahrspuren der Anton-Heinen-Straße durch Markierungen getrennt. Die Nebenanlagen der Anton-Heinen-Straße im Bereich des Minikreisverkehres und der Querungshilfe müssen baulich angepasst werden.

 

Heute befinden sich in der Oestricher Straße zwischen der Anton-Heinen-Straße und dem Leo-Heinrichs-Weg zwei Betonkanäle, ein DN 800 und ein stark beschädigter DN 300. Der DN-300-Kanal soll außer Betrieb genommen und verdämmt werden. Die vorhandenen Anschlüsse können auf den DN-800-Kanal umgeklemmt werden. Insgesamt sind über 50 Stutzen umzuklemmen bzw. zu sanieren. Nur die 74 m lange Betonkanalhaltung, DN 800, vor Einmündung in die Anton-Heinen-Straße ist aufgrund baulicher Mängel vollständig zu erneuern.

 

Die Sanierung des Kanalabschnittes ist anliegerbeitragsfrei. Für die Straßenerneuerung der Fahrbahn werden 40 %ige und für die Nebenanlagen 50 %ige Anliegerbeiträge erhoben. Die Baukosten des Minikreisverkehres werden zu einem Drittel der Oestricher Straße zugeordnet. Die Kosten der restlichen beiden Drittel sowie die Querungshilfe werden der Anton-Heinen-Straße zugeordnet und bei einem späteren Ausbau der Anton-Heinen-Straße beitragsrechtlich berücksichtigt.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

"Die Oestricher Straße zwischen Anton-Heinen-Straße und Im Mühlenfeld in Erkelenz ist entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 531.41.101-103 zu erneuern.

 

Der Kanal in diesem Straßenabschnitt ist entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 543.11.104 und -105 zu erneuern, bzw. umzuklemmen.

 

Die Planung ist den Anliegern und dem Bezirksausschuss Erkelenz vorzustellen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:  

Die Kosten der Straßenerneuerung der Oestricher Straße incl. des Anteils am Minikreis betragen rund 360.000 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 19.000 €. Die erforderlichen Mittel für die Straßenerneuerung stehen als Ausgabeermächtigung bei Haushaltsstelle

 

            415.9.63100.95440.3 (Straßenerneuerung Oestricher Straße)

 

zur Verfügung

 

Die Kosten der Kanalerneuerung betragen rund 100.000 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 7.500 €. Die erforderlichen Mittel für die Kanalsanierung stehen im Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes bei Buchungsstelle

 

            415.9.70000.95214.0 (Kanalsanierung Oestricher Straße)

 

zur Verfügung.