Bürgerinformationssystem
Tatbestand:Die Fraktion der
Bürgerpartei hat im August 2004 beantragt, „die Bellinghovener Maar mit
einer Pumpe zu versehen, die ähnlich wie beim Ziegelweiher durch eine
Wasserfontaine das Wasser mit Sauerstoff anreichert“. Die Bellinghovener Maar
verzeichnete in den Sommern der vergangenen Jahre ab und zu einen plötzlichen
Abfall des Sauerstoffgehaltes im Wasser. Wiederholt wurde die fahrbare Pumpe
und eine Tauchpumpe des Abwasserbetriebes eingesetzt, um durch Umwälzung
zusätzlichen Sauerstoff in die Maar einzutragen. Bereits im Herbst 2003
wurde durch das Grünflächenamt ein Angebot für den Einbau einer Fontäne
eingeholt. Der Angebotspreis betrug 1780,60 € ohne Elektroarbeiten und
Stromanschluss, die zusammen auf ca. 1.900 € veranschlagt werden
müssten. Eine Fontaine ist jedoch nicht
geeignet, um in der Bellinghovener Maar Sauerstoff einzutragen. Einerseits ist
die Sauerstoffeintragung viel zu gering und andererseits kann ein solches Gerät
nicht auf die wechselnden Wasserstände in der Maar reagieren. Schwimmende Gewässerbelüfter sind
daher die bessere Wahl. Im Dezember 2004 schlugen
Vertreter der Dorfgemeinschaft Bellinghoven dem Bürgermeister Herrn Jansen vor,
zwei Gewässerbelüfter zu installieren. Ein Gerät wolle die Dorfgemeinschaft
finanzieren. Die Stadt solle das andere Gerät besorgen und die Betriebskosten
übernehmen. Das Tiefbauamt wurde beauftragt, die Angelegenheit aus technischer
und finanzieller Sicht zu überprüfen. Bei
der Auswahl des Gerätetyps ist die angegebene Wirkzone und damit der Bereich
der Wellenbildung von ausschlaggebender Bedeutung. Nach den Erfahrungen aus den bisherigen
Einsätzen ist die Umwälzleistung von 150 m3/h mit 2 gleich großen
Geräten aus wasserwirtschaftlicher Sicht ausreichend. Die Anschaffungskosten
betragen ca. 850 € pro Gerät. Da die Geräte
konstruktionsbedingt zu Drehbewegungen neigen, müssen sie verankert werden. Der
Gerätehersteller empfiehlt, je Gerät zwei Betongewichte (10 l Eimer) mit einem
Flachstahlanker und einer Trageschlaufe herzustellen. Diese Anker sind mit 3,5
m langen, dünnen Stahlseilen mit dem Gerät zu verbinden. Die Kosten hierfür
betragen ca. 100 €. Die Geräte sollten zunächst
in den Monaten April bis Oktober bedarfsabhängig stundenweise betrieben werden. Der Betrieb
ist mit einer Zeitschaltuhr zu regeln. Für die Kostenbetrachtung wird von einer
Betriebsdauer von 10 h täglich bei 200 Tagen im Jahr ausgegangen. Die
Lüfter können über Außensteckdosen an der benachbarten Kapelle angeschlossen
werden. Es müsste eine Schaltuhr eingebaut und die erforderlichen Sicherungen
in einer Unterverteilung in der Kapelle vorgenommen werden. Außerdem sind die
Dosen mit den Anschlüssen der Pumpen zu verkleiden. Als Schutz für die
Zuleitungen zu den Lüftern sind von der Anschlussstelle bis unter den
Wasserspiegel ca. 12 m Schutzrohre zu verlegen. Die Kosten hierfür dürften ca.
400 € betragen. Der Anschluss über
Außensteckdosen an den Zähler der Kapelle würde zu jährlichen Mehrkosten durch
die Lüfter von ca. 160 €/a führen. Die Dorfgemeinschaft hat
sich bereit erklärt, die Kosten eines Lüfters, die Verankerungskosten, die
Kosten der Außensteckdosen und der Leitungssicherung zu übernehmen. Des weiteren
wird sie die Anlagen installieren, den Lüfter im Frühjahr einbauen, im Herbst
ausbauen und im Winter lagern und ihn warten. Die Stadt ist unter diesen
Umständen bereit, den zweiten Lüfter zu finanzieren, die Stromkosten zu tragen
und eventuelle Reparaturen zu übernehmen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) "Für die Bellinghovener Maar sind zwei schwimmende Gewässerbelüfter anzuschaffen, die zwischen April und Oktober stundenweise zu betreiben sind. Die Dorfgemeinschaft trägt
die Kosten eines Lüfters, die Verankerungskosten, die Kosten der
Außensteckdosen und der Leitungssicherung. Sie wird die Anlagen installieren,
den Lüfter im Frühjahr einbauen, im Herbst ausbauen, im Winter lagern und
Wartungen an den Lüftern vornehmen. Die Stadt trägt die Kosten
des zweiten Lüfters, die jährlichen Stromkosten und übernimmt eventuelle
Reparaturen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten eines Lüfters
betragen rund 850 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 180
€. Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung bei
Haushaltsstelle 415.9.69000.95200.2 (sonst. Maßnahmen an Vorflutern) zur Verfügung |
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