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Vorlage - A 66/056/2005  

 
 
Betreff: Antrag der Bürgerpartei vom 28.08.2004 zur Belüftung der Bellinghovener Maar
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
10.03.2005 
3. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Fraktion der Bürgerpartei hat im August 2004 beantragt, „die Bellinghovener Maar mit einer Pumpe zu versehen, die ähnlich wie beim Ziegelweiher durch eine Wasserfontaine das Wasser mit Sauerstoff anreichert“.

 

Die Bellinghovener Maar verzeichnete in den Sommern der vergangenen Jahre ab und zu einen plötzlichen Abfall des Sauerstoffgehaltes im Wasser. Wiederholt wurde die fahrbare Pumpe und eine Tauchpumpe des Abwasserbetriebes eingesetzt, um durch Umwälzung zusätzlichen Sauerstoff in die Maar einzutragen.

 

Bereits im Herbst 2003 wurde durch das Grünflächenamt ein Angebot für den Einbau einer Fontäne eingeholt. Der Angebotspreis betrug 1780,60 € ohne Elektroarbeiten und Stromanschluss, die zusammen auf ca. 1.900 € veranschlagt werden müssten.  Eine Fontaine ist jedoch nicht geeignet, um in der Bellinghovener Maar Sauerstoff einzutragen. Einerseits ist die Sauerstoffeintragung viel zu gering und andererseits kann ein solches Gerät nicht auf die wechselnden Wasserstände in der Maar  reagieren. Schwimmende Gewässerbelüfter sind daher die bessere Wahl.

 

Im Dezember 2004 schlugen Vertreter der Dorfgemeinschaft Bellinghoven dem Bürgermeister Herrn Jansen vor, zwei Gewässerbelüfter zu installieren. Ein Gerät wolle die Dorfgemeinschaft finanzieren. Die Stadt solle das andere Gerät besorgen und die Betriebskosten übernehmen. Das Tiefbauamt wurde beauftragt, die Angelegenheit aus technischer und finanzieller Sicht zu überprüfen.

 

Bei der Auswahl des Gerätetyps ist die angegebene Wirkzone und damit der Bereich der Wellenbildung von ausschlaggebender Bedeutung.  Nach den Erfahrungen aus den bisherigen Einsätzen ist die Umwälzleistung von 150 m3/h mit 2 gleich großen Geräten aus wasserwirtschaftlicher Sicht ausreichend. Die Anschaffungskosten betragen ca. 850 € pro Gerät.

Da die Geräte konstruktionsbedingt zu Drehbewegungen neigen, müssen sie verankert werden. Der Gerätehersteller empfiehlt, je Gerät zwei Betongewichte (10 l Eimer) mit einem Flachstahlanker und einer Trageschlaufe herzustellen. Diese Anker sind mit 3,5 m langen, dünnen Stahlseilen mit dem Gerät zu verbinden. Die Kosten hierfür betragen ca. 100 €.

 

Die Geräte sollten zunächst in den Monaten April bis Oktober bedarfsabhängig  stundenweise betrieben werden. Der Betrieb ist mit einer Zeitschaltuhr zu regeln. Für die Kostenbetrachtung wird von einer Betriebsdauer von 10 h täglich bei 200 Tagen im Jahr ausgegangen.

 

Die Lüfter können über Außensteckdosen an der benachbarten Kapelle angeschlossen werden. Es müsste eine Schaltuhr eingebaut und die erforderlichen Sicherungen in einer Unterverteilung in der Kapelle vorgenommen werden. Außerdem sind die Dosen mit den Anschlüssen der Pumpen zu verkleiden. Als Schutz für die Zuleitungen zu den Lüftern sind von der Anschlussstelle bis unter den Wasserspiegel ca. 12 m Schutzrohre zu verlegen. Die Kosten hierfür dürften ca. 400 € betragen.

 

Der Anschluss über Außensteckdosen an den Zähler der Kapelle würde zu jährlichen Mehrkosten durch die Lüfter von ca. 160 €/a führen.

 

Die Dorfgemeinschaft hat sich bereit erklärt, die Kosten eines Lüfters, die Verankerungskosten, die Kosten der Außensteckdosen und der Leitungssicherung zu übernehmen. Des weiteren wird sie die Anlagen installieren, den Lüfter im Frühjahr einbauen, im Herbst ausbauen und im Winter lagern und ihn warten.

 

Die Stadt ist unter diesen Umständen bereit, den zweiten Lüfter zu finanzieren, die Stromkosten zu tragen und eventuelle Reparaturen zu übernehmen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

"Für die Bellinghovener Maar sind zwei schwimmende Gewässerbelüfter anzuschaffen, die zwischen April und Oktober stundenweise zu betreiben sind.

 

Die Dorfgemeinschaft trägt die Kosten eines Lüfters, die Verankerungskosten, die Kosten der Außensteckdosen und der Leitungssicherung. Sie wird die Anlagen installieren, den Lüfter im Frühjahr einbauen, im Herbst ausbauen, im Winter lagern und Wartungen an den Lüftern vornehmen.

 

Die Stadt trägt die Kosten des zweiten Lüfters, die jährlichen Stromkosten und übernimmt eventuelle Reparaturen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten eines Lüfters betragen rund 850 €. Die jährlichen Folgekosten betragen ca. 180 €. Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung bei Haushaltsstelle

            415.9.69000.95200.2 (sonst. Maßnahmen an Vorflutern)

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