Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss)
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss)
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für das Jahr
2008 in Höhe von 600,00 Euro für anfallende Sachmittel wie Telefon-, Fax-,
Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung der
gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen
Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath/Pesch/Lützerath wird ein Zuschuss
für das Jahr 2008 in Höhe von 900,00 Euro für anfallende Sachmittel wie
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier, Verteiler-, Getränkekosten, die für die
Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung
erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“
28.05.2008 - Braunkohlenausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss)
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss)
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für
das Jahr 2008 in Höhe von 600,00 Euro für anfallende Sachmittel wie Telefon-,
Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung
der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen
Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath/Pesch/Lützerath wird ein Zuschuss
für das Jahr 2008 in Höhe von 900,00 Euro für anfallende Sachmittel wie
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier, Verteiler-, Getränkekosten, die für die
Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung
erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
04.06.2008 - Hauptausschuss
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„Dem Bürgerbeirat Borschemich wird ein Zuschuss für
das Jahr 2008 in Höhe von 600,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie Telefon-,
Fax-, Porto-, Kopier-, Verteiler-, Getränkekosten, die für die Ausgestaltung
der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung erfolgt gegen
Verwendungsnachweis.
Dem Bürgerbeirat Immerath/Pesch/Lützerath wird ein Zuschuss
für das Jahr 2008 in Höhe von 900,00 Euro für anfallende Sachmittel, wie
Telefon-, Fax-, Porto-, Kopier, Verteiler-, Getränkekosten, die für die
Ausgestaltung der gemeinsamen Umsiedlung anfallen, gewährt. Die Gewährung
erfolgt gegen Verwendungsnachweis.“