Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom
16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005
(GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan,
Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr
2008 wie folgt festgestellt:
1.
Erfolgsplan
a) die Aufwendungen auf 8.250.929 Euro
b) die Erträge auf 9.365.724 Euro
2.
Vermögensplan
a) die
Einzahlungen auf 12.286.000 Euro
b) die
Auszahlungen auf 12.286.000 Euro
3.
Kredite werden in Höhe von 8.568.000 Euro veranschlagt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
100.000 Euro festgesetzt.
5.
Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden
Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.
Der Wirtschaftsplan 2008 ist dem Original dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt.“