„Die
Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. I
„Stadtkern“, Erkelenz-Mitte wird hiermit beschlossen.
Zu
der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“,
Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind entsprechend zu unterrichten. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
Sollten
bei der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB keine
planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte
gem. § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“
28.08.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für
den Bebauungsplan Nr. I „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte wird
hiermit beschlossen.
Zu der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I
„Stadtkern“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu unterrichten.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
Sollten bei der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I
„Stadtkern“, Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 auf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.“