Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):
„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Golkrath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange- zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Golkrath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.
Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0410.2 "Houverather Heide Nord", Erkelenz-Golkrath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“