Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):
„1. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplan Nr. 420 "Klapperstraße“, Erkelenz-Lövenich, wird zugestimmt.
2. Der in der Sitzung vorgestellte und erläuterte Entwurf des Bebauungsplan Nr. 420 "Klapperstraße“, Erkelenz-Lövenich, ist für die Dauer eines Monats gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.“