Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der Ergänzung der Satzung über den Zusammenschluss des Kreises Heinsberg mit der Stadt Erkelenz zu einem Sparkassenzweckverband um folgende Regelung zu:
§ 7a
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Heinsberg besteht aus 15 Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, neun weitere sachkundige Mitglieder und fünf Vertreter der Dienstkräfte.
Die Wahl des Verwaltungsrates hat so zu erfolgen, dass – unbeschadet der nach § 10 SpkG auf die Vertreter der Dienstkräfte der Sparkasse entfallenden Sitze – auf die Verbandsmitglieder des Kreises Heinsberg acht und auf die der Stadt Erkelenz zwei Sitze entfallen.
Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrats wird insoweit auf die Sitzverteilung gemäß vorstehendem Satz 2 angerechnet.“