Beschlussentwurf(als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):
„Der St. Christophorus Schützenbruderschaft Gerderath 1759 e.V. sowie dem Trommler & Pfeifercorps Gerderath 1933 e.V. werden jeweils anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan für das Jahr 2023.“
18.01.2023 - Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss(als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):
„Der St. Christophorus Schützenbruderschaft Gerderath 1759 e.V. sowie dem Trommler & Pfeifercorps Gerderath 1933 e.V. werden jeweils anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan für das Jahr 2023.“
Abstimmungsergebnis:einstimmig
26.01.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Der St. Christophorus Schützenbruderschaft Gerderath 1759 e.V. sowie dem Trommler & Pfeifercorps Gerderath 1933 e.V. werden jeweils anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan für das Jahr 2023.“