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Vorlage - A 40/451/2022  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses zur Installation einer Bewässerungsanlage für den Tennisplatz des Tennisclubs SV Holzweiler
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
18.01.2023 
5. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
26.01.2023 
15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Tennisabteilung des SV Holzweiler möchte die Installation einer Bewässerungsanlage für die Tennisplätze durchführen. Durch die Randlage zum Braunkohletagebau und die damit einhergehenden unmittelbaren Folgen ist unter anderem die Bewässerung der Tennisplätze nicht mehr wie zuvor möglich.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich ausweislich der vorliegenden Kostenberechnung auf ca. 10.000 €.

 

Das Vorhaben wird aus sportfachlicher Sicht begrüßt und schafft für den Verein verbesserte Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Sportangebotes im Ort.

Der Antrag der Tennisabteilung des SV Holzweiler wurde im erweiterten Rahmen des Landesprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ vorgelegt, konnte jedoch nicht priorisiert werden.

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 08.06.2020 wurde darauf hingewiesen, dass geplant sei, die nicht priorisierten Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Hausmittel in den kommenden Jahren zu bezuschussen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Der Tennisabteilung des SV Holzweiler wird zur Installation einer Bewässerungsanlage für den Tennisplatz des Tennisclubs SV Holzweiler ein Zuschuss in Höhe von 7.000 Euro gewährt. Die entsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2023 nachzuweisen. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan für das Jahr 2023.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.000 €.

Die erforderlichen Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan 2023 bei Produktsachkonto 080200 531700 zur Verfügung.