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Auszug - Änderung des Vertrages über den Betrieb des Feuerwehrmuseums in Erkelenz-Lövenich  

 
 
5. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 40/453/2022 Änderung des Vertrages über den Betrieb des Feuerwehrmuseums in Erkelenz-Lövenich
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert, dass es sich beim Feuerwehrmuseum um ein städtisches Museum handele, welches von einem Verein betreut werde. Vertragsmodalitäten müssten durch den Ausschuss beschlossen werden.

Vorliegend habe der Verein die Einführung einer Jahreskarte beantragt.


Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag vom 11.06.2003 zwischen der Stadt Erkelenz und dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e.V. mit Wirkung zum 01.04.2023 wie folgt zu ändern:

 

 §4

 

Eintrittsgelder und Öffnungszeiten

 

(1)    Die Eintrittspreise für das Feuerwehrmuseum werden wie folgt festgelegt:

 

 

Erwachsene 

Normal 4,00 Euro

Jahreskarte 20,00 Euro

Kinder ab 2 Jahre bis 14 Jahre

Normal  2,00 Euro

Jahreskarte 10,00 Euro

Ermäßigungen:

 

Schüler, Studenten, Auszubildende,

Rentner, Bezieher von ALG II,

Schwerbehinderte

Normal 2,00 Euro

Jahreskarte 10,00 Euro

Begleitperson Schwerbehinderte

Normal  Frei

Jahreskarte Frei

Familienkarte 2 Erwachsene, 2 Kinder,

2 bis 14 Jahre

Normal  10,00 Euro

Jahreskarte 40,00 Euro

Gruppen ab 10 Personen:

 

Erwachsene

2,00 Euro

Kinder ab 2 Jahre bis 14 Jahre

1,00 Euro

Ermäßigungen:    

 

Schüler, Studenten, Auszubildende,

Rentner, Bezieher von Bürgergeld,

Schwerbehinderte

1,00 Euro

Begleitperson Schwerbehinderte

Freier Eintritt

Schulklassen aus den städt. Schulen sowie

Kindergartengruppen aus dem Stadtgebiet

Freier Eintritt

 

 

Alle Eintrittsgelder und sonstigen Einnahmen fließen dem Verein zu und sind im jährlichen Verwen-dungsnachweis zur Deckung der Ausgaben aufzunehmen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig