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Vorlage - A 40/449/2022  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Vorberatung
18.01.2023 
5. Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
26.01.2023 
15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Aufstellung der Zuschüsse an Vereine  

Tatbestand:

Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.

 

Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag von 250,- € übersteigt, ein Zuschuss von maximal 30% der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Zuschuss darf bis zu 500,- € pro Verein betragen. Dies gilt ebenfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2023 stehen vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Anschaffung von Sportgeräten und Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,- €, insgesamt also 5.000,- € zur Verfügung.

 

Derzeit liegen zwei entsprechende Anträge von der St. Christophorus Schützenbruderschaft Gerderath 1759 e.V. zur Anschaffung eines Lichtschießgewehres und vom Trommler & Pfeifercorps Gerderath 1933 e.V. zur Anschaffung von verschiedenen Instrumenten vor.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund der entsprechenden Kostenvoranschläge der in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

„Der St. Christophorus Schützenbruderschaft Gerderath 1759 e.V. sowie dem Trommler & Pfeifercorps Gerderath 1933 e.V. werden jeweils anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Richtlinien gewährt. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan für das Jahr 2023.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 666,29 €. 

 

Die erforderlichen Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan 2023 bei Produktsachkonto 080200 531700 zur Verfügung.


Anlage:

Aufstellung der Zuschüsse an Vereine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufstellung der Zuschüsse an Vereine (106 KB)