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Tatbestand: In der Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 01.02.2023 wurde unter Tagesordnungspunkt A 11 ‚Stimmrechtsanteile an der Verbandsversammlung des Niersverbandes‘ einstimmig bei 1 Enthaltung beschlossen, dass die Erkelenzer Beitragsteileinheiten von 0,8423 in die Stimmgruppe nach § 6 Absatz 3 Satz 1 der Niersverbandssatzung einfließen sollen, um hieraus einen möglichen (ganzen) Sitz für die Stadt Erkelenz in der künftigen Niersverbandsversammlung zu aggregieren.
Auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage zu Tagesordnungspunkt A 11 der vorgenannten Sitzung wird entsprechend Bezug genommen.
Der Beschluss des Rates vom 01.02.2023 wurde dem Niersverband zeitnah mitgeteilt.
Mit Schreiben vom 14.02.2023 hat nun der Niersverband – auch unter Einbeziehung der hiesigen Beschlusslage - einen unverbindlichen Vorschlag zur Koordinierung eines vorabgestimmten Wahlvorschlags für die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden allen Stimmrechtsgruppenbeteiligten vorgelegt (also den 32 Kommunen, die über mehr oder minder große (Nachkomma-)Beitragsteileinheiten verfügen, aus denen ganze Sitze aggregiert werden sollen. Insgesamt sind dies 12 Sitze aus Beitragsteileinheiten). Gemäß diesem vorgenannten Vorschlag würden die Erkelenzer Beitragsteileinheiten mit jeweils geringfügigen Beitragsteileinheiten der Gemeinde Schwalmtal und der Stadt Mönchengladbach zu einem vollen Sitz aufaggregiert werden können.
Dadurch würde die Zielsetzung des Beschlusses des Rates der Stadt Erkelenz vom 01.02.2023, für die Stadt Erkelenz einen eigenen Sitz in der zukünftigen Verbandsversammlung des Niersverbandes zu generieren, erreicht werden können
Die Stadt Erkelenz muss nun zur anstehenden Wahl einen konkreten Wahlvorschlag zur Besetzung dieses Sitzes übermitteln. Gleichzeitig ist nach den Regularien der Niersverbandssatzung Sorge dafür zu tragen, dass für den Fall eines späteren Ausscheidens der aufgrund konkreten Wahlvorschlags gewählten Person bereits jetzt ein oder mehrere Nachrücker bzw. Nachrückerinnen vorgeschlagen werden. Zu Delegierten bzw. zum Delegierten und auch für die mögliche Nachfolge (Nachrückung) können ausschließlich Ratsmitglieder vorgeschlagen werden.
Hinsichtlich der konkreten Benennung(en) wird darauf hingewiesen, dass die Amtsperiode der zukünftigen Niersverbandsversammlung (2023 – 2028) nicht zeitlich deckungsgleich ist mit der laufenden Kommunalwahlperiode (2020 – 2025). Ein mögliches turnusmäßiges Ausscheiden aus dem Mandat im Jahre 2025 sollte demnach mitbedacht werden, zumal Nachrücker*innen nicht durch den neuen Rat 2025 nachbenannt werden können.
Allgemeine Hinweise: In die Verbandsversammlung des Niersverbandes müssen gemäß § 12 Absatz 1 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Im Rahmen der Unterbreitung der Wahlvorschläge soll der Anteil von Frauen gemäß § 12 Absatz 4 LGG daher mindestens 40 % betragen.
Werden aus der Stimmgruppe genauso viele Wahlvorschläge eingereicht, wie Delegierte auf sie entfallen und wird die Durchführung der Wahl nicht schriftlich von einem Mitglied innerhalb der Ausschlussfrist zur Einreichung der Wahlvorschläge verlangt, so sind die Vorgeschlagenen gewählt.
Sofern mehr Wahlvorschläge gemacht werden sollten, wie Delegierte auf die Stimmgruppe entfallen oder wenn die Durchführung der Wahl von einem Mitglied der Stimmgruppe innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich verlangt wird, würden die Delegierten im schriftlichen Verfahren gewählt.
Vorschlagsberechtigung: Da aktuell nur ein Wahlvorschlag (einschließlich möglicher Nachfolgeregelungen) konkret zu benennen ist, ist bei Zugrundelegung des derzeitigen politischen Sitzverhältnisses im Stadtrat der Stadt Erkelenz die CDU-Stadtratsfraktion als größte Fraktion vorschlagsberechtigt. Beschlussentwurf: „Der Rat der Stadt Erkelenz benennt hiermit zum Delegierten für die Verbandsversammlung 2023 - 2028 des Niersverbandes (auch ‚Amtsperiode 2023‘ genannt) für einen aus Beitragsteileinheiten zu generierenden Sitz das Ratsmitglied Willi Weitz.
Als Nachfolger (möglicher Nachrücker) für den vorgenannten Wahlvorschlag wird Ratsmitglied Markus Conen benannt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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