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Tatbestand: Auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates vom 22.09.2004 hat der Rat mit Beschluss vom 14.12.2022 (Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 28.11.2022) dem verstorbenen Bürgermeister a. D. und Ehrenbürgermeister Peter Jansen eine Ehrengrabstätte auf dem Friedhof in Hetzerath zuerkannt. Mit der Zuerkennung einer Ehrengrabstätte ist eine angemessene Anlage und Gestaltung der Grabstätte einschließlich eines künstlerisch gestalteten Grabmals verbunden. Über die Gestaltung des Grabmals entscheidet der Rat. Da mit dem Beschluss des Rates grundsätzlich auch eine Kostenübernahmeerklärung für die Anlage und Herstellung einer Ehrengrabstätte abgegeben wurde, sind die mit der Anlage der Ehrengrabstätte verbundenen Kosten von der Stadt Erkelenz zu übernehmen.
Die Familie Jansen möchte nun die Grabstätte herstellen lassen. Es wurde ein entsprechender Gestaltungsvorschlag mit einem Angebot einer Fachfirma mit der Bitte um Zustimmung des Rates vorgelegt. Hierbei handelt es sich um ein 2-teiliges Denkmal in SSY-Granit mit einem Kreuz. Die Gesamtkosten für Herstellung der Grabstätte (Grabstein, Einfassung und Arbeitskosten) belaufen sich auf ca. 13.500,- Euro.
Die Verwaltung empfiehlt, der beabsichtigten Herstellung und Gestaltung zu entsprechen. Beschlussentwurf: „Der Rat stimmt der Gestaltung des Grabmales für Peter Jansen gemäß dem der Beschlussvorlage beigefügten Gestaltungsvorschlag zu. Die Kosten sind zu übernehmen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von ca. 13.500,- Euro sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Anlage: Gestaltungsvorschlag des Grabmals für Peter Jansen
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