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Vorlage - /026/2023  

 
 
Betreff: Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.03.2023:
1. Begrenzung des Parkplatzes an der Burg (Burgparkplatz / Dr.-Josef-Hahn-Platz) auf eine maximale Parkdauer von 2 Stunden
2. Kostenfreies Parken auf dem angemieteten Parkplatz an der Kölner Straße (Alfred-Wirth-Straße) für Langzeitparker ohne zeitliche Begrenzung
Status:öffentlich  
Federführend:Erster Beigeordneter   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.03.2023 
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.03.2023 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.03.2023  
Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Darstellung möglicher Parkplatzflächen im Bereich Burgstraße  

Tatbestand:

Mit Antrag vom 04.03.2023 beantragt die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, der Rat möge in seiner nächsten Sitzungsrunde beschließen:

 

  1. Bis zur Neueröffnung des Parkhauses an der Ostpromenade werden ab sofort alle Parkplätze auf dem Parkplatz an der Burg (Burgparkplatz/Dr. Josef-Hahn-Platz) auf eine maximale Parkdauer von 2 Std. begrenzt.
  2. Der angemietete Parkplatz an der Kölner Straße 70 (Alfred-Wirth-Parkplatz) wird für diesen Zeitraum – soweit verfügbar – den Langzeitparkern ohne zeitliche Begrenzung der Parkzeit kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

Zur Begründung verweist die antragstellende Fraktion auf die sich durch den Abriss des Parkhauses an der Ostpromenade veränderte Situation des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt, die für Kurzzeitparker eine Ausdehnung des vorhandenen Angebots an Parkplatzflächen erforderlich mache. Hinsichtlich der ausführlichen Begründung wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag der FDP-Fraktion verwiesen.

 

Die differenzierten Bewirtschaftungsregelungen der Parkplatzflächen in der Erkelenzer Innenstadt folgen den unterschiedlichen Bedürfnissen von Autofahrern, die die Innenstadt aufzusuchen. Daher existieren nach dem Verkehrskonzept der Stadt Erkelenz Parkplatzflächen, die ohne zeitliche Begrenzung der Parkdauer genutzt werden, und Flächen, die mit einer zeitlichen Begrenzung versehen sind. Gerade der Dr.-Josef-Hahn-Parkplatz dient vornehmlich den Interessen von Langzeitnutzern, da sich in der Innenstadt neben dem Einzelhandel und der Gastronomie u.a. auch sehr viele Arbeitsplätze aus unterschiedlichen Bereichen befinden (Verwaltung und Dienstleistung, Schulen, Versicherungen etc.). Da diese Arbeitsplätze im Innenstadtbereich gerade auch mit Blick auf die Stärkung des Einzelhandels und der Gastronomie ausdrücklich gewünscht sind und aus unterschiedlichen Gründen ein hoher Anteil dieser Beschäftigten mit dem Pkw anreist, wird der hierdurch entstehende Parkplatzbedarf durch unbefristet nutzbare Parkplatzflächen gedeckt. Nach Vorstellung der FDP-Fraktion soll dieser unstreitig notwendige Bedarf nunmehr nicht mehr durch die Parkplatzfläche Dr-Josef-Hahn-Platz gedeckt werden. Es soll vielmehr der von der Stadt Erkelenz an der Kölner Straße 70 angemietete Parkplatz den Langzeitparkern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Aus Sicht der Verwaltung wird bezweifelt, dass diese Parkplatzfläche eine Akzeptanz bei den Autofahrern erfährt, die Ziele im Bereich der nördlichen Innenstadt aufsuchen und dort auf zeitlich nicht beschränkte Parkplatzflächen angewiesen sind. Mit der von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Verfahrensweise würde daher einseitig den Nutzern der Innenstadt Rechnung getragen, die mit dem Pkw nur für eine begrenzte Zeit die Innenstadt aufsuchen, ohne zugleich ein akzeptables Angebot für die Besucher der Innenstadt vorzuhalten, die sich deutlich länger in der Innenstadt aufhalten. U.a. bereits aus diesem Grund sollte daher aus Sicht der Verwaltung der Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt werden.

 

Auf der anderen Seite hat sich die Parkplatzsituation durch den Abriss des Parkhauses an der Ostpromenade unzweifelhaft verschärft. Auch aus Sicht der Verwaltung reichen die im Bereich des Dr-Josef-Hahn-Parkplatzes zusätzlich im Bereich der Burg geschaffenen Parkplatzflächen mit zeitlicher Beschränkung noch nicht aus, die weggefallenen Parkplatzflächen zu kompensieren. Die Verwaltung hat daher mit der Eigentümerin des noch unbebauten Grundstücks gegenüber der Burgstraße 8 und 10 gesprochen und hier eine Zustimmung erhalten, die Freifläche bis zur Fertigstellung des Mobilitätshubs Ostpromenade als Parkplatzfläche nutzen zu können. Eine erste grobe Prüfung ergab, dass dort mit einem Kostenaufwand von rund 5.000 Euro 19 Parkplätze geschaffen werden könnten (s. Anlage Auszug aus der Liegenschaftskarte). Diese zusätzlich zu schaffenden Parkplatzflächen sollten aus Sicht der Verwaltung mittels Parkscheibe zeitlich bewirtschaftet werden und eine maximale Parkdauer von 2 Stunden vorsehen. Durch das zusätzliche Angebot würde den Interessen der Autofahrer, die nur für ein kurzfristiges Anliegen die Innenstadt aufsuchen, Rechnung getragen, ohne die Interessen der Autofahrer, die auf einen längerfristigen Aufenthalt in der Innenstadt ausgerichtet sind, zu vernachlässigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Lösung statt der von der FDP-Fraktion vorgeschlagenen Lösung zu verfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Schaffung von Parkplatzflächen im Bereich der Burgstraße entstehen Kosten von rund 5.000 Euro.


Anlagen:

Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.03.2023

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Darstellung möglicher Parkplatzflächen im Bereich Burgstraße

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.03.2023 (683 KB)      
Anlage 2 2 Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Darstellung möglicher Parkplatzflächen im Bereich Burgstraße (422 KB)