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Vorlage - A 20/609/2023  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
01.02.2023 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2023 wurde am 06.12.2022 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt Erkelenz wurde der Entwurf am 09.12.2022 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben eine Ausfertigung des Etatentwurfs in elektronischer Form erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs in elektronischer Form:

a) die Industrie- und Handelskammer,

b) die Handwerkskammer,

c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d) der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 erfolgte im Amtsblatt Nr. 21/2022 am 09.12.2022. Danach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, Zimmer 248, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rat-verwaltung-online-dienstleistung/haushalt/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3, Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 09.12.2022 bis 29.12.2022 im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 248, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

 

Über die erfolgten Einwendungen wurde im vorherigen Sitzungspunkt in der heutigen Ratssitzung abschließend öffentlich beraten und beschlossen.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2023 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                            - 2.983.000 EUR                            ab.

 

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll daher in gleicher Höhe erfolgen.

 

Der Finanzplan 2023 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von 

- 19.674.298 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

510.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 

21.100.974 EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf              12.000.000 EUR                            festgesetzt.

 

Die Steuersätze sollen für das Jahr 2023, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25.09.2019, wie folgt festgesetzt werden:

 Grundsteuer A    240 v.H. 

 Grundsteuer B    390 v.H. 

 Gewerbesteuer   420 v.H. 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

  1. Stellenplan gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO
  2. Haushaltsquerschnitt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO
  3. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO
  4. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO
  5. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO
  6. Ergebnis- und Finanzrechnung 2021 (Entwurf) und Bilanz zum 31.12.2021 (Entwurf) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO
  7. Darstellung über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW
  8. Wirtschaftsplan 2023 und Jahresabschluss 2021 des Städt. Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO
  9. Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 KomHVO

Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

124.660.572 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

127.643.572 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

116.158.386 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 118.229.869 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

  21.505.242 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

39.108.057 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

13.350.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

13.350.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

510.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

21.100.974 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

2.983.000 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

§ 7

-entfällt-

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gem. § 21 Abs. 1 KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen.

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke (Kontenart 524).

4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

 mit Ausnahme:

 - der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

 - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

 - der Produkte 05 03 03, 05 03 04 und 10 06 03;

 - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk               - angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

 - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

 Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

 zuge­ordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

 einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

 werden.

4.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

4.4 Alle Aufwendungen/Erträge der Produkte 05 03 03, 05 03 04 und 10 06 03.

 

5. Alle Ein- und Auszahlungskonten im Zusammenhang mit der Abwicklung umsatzsteuerrelevanter Geschäftsvorfälle (Konten 652000, 655110, 744110 und 749910).

6. Alle internen Leistungsbeziehungen.

7. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

8.  Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der  Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des  Stadtkämmers.

9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei den nachfolgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

Bezeichnung

 

B01180085

LKW Sprinter offener Kasten bis 3,5t (Ersatz für ERK-A 1119)

B01180086

LKW Sprinter offener Kasten bis 3,5t (Ersatz für ERK-A 1120)

B01180087

LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1132)

B01180093

Großflächenmäher (Ersatz für ERK-A 1149)

B01180116

Radlader mit Entsorgungsschaufel (Ersatz für ERK-A1145)

B01180123

LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A1127)

B01180125

LKW über 3,5 t Kranaufbau (Ersatz für ERK-A 1137)

B02157036

Quaestor (Prüfgerät Atemschutzgeräte)

B02157040

Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157042

Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157050

Löschgruppenfahrzeug LF 10

E12010058

Im Pangel - Straßenbau

E12010062

Anton-Heinen-Str. - Straßenbau zwischen Krefelder Straße-Brückstraße

E12015008

Lövenich, Bruchstr. Straßenbau (In Lövenich bis Ende)

E12018005

Holzweiler, In der Weidwäsch - Straßenbau

G01130001

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

H02150022

Erweiterung FWGH Granterath

H03010019

Aufstockung Nysterbach-Grundschule Lövenich

H03010020

Energetische Sanierung P.H. Schule + OGS Erweiterung

H03010022

Erweiterung Grundschule Kückhoven

H03010023

Energetische Sanierung Grundschule Kückhoven

H06020202

Erweiterungsbau KG Granterath

H06021001

Neubau KG Bauxhof

H06021201

Neubau Kindergarten Kückhoven

H12010201

Neubau eines Parkhauses "Ostpromenade"

H15020211

Neubau MZH Kückhoven

H15020212

Umbau Dorfzentrum "Alte Schule" Holzweiler

H15020214

Sanierung Nebenräume MZH Schwanenberg

H15020215

Erweiterung Turnhalle Holzweiler zur MZH

H15020216

Sanierung Nebenräume MZH Lövenich

S01180002

Erweiterung PV-Anlage Baubetriebshof

S01180003

Regenwasserrückhaltung Baubetriebshof

S02150001

Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz

S04010009

Barrierefreie Erschließung der Leonhardskapelle (InHK)

S04010012

Erneuerung Entwässerung Haus Hohenbusch

S06020903

Herstellung Außengelände KG Lövenich

S06030209

Skateanlage in Erkelenz-Mitte

S12010102

Umgestaltung/Aufwertung Aachener Str./Kirchstr. (InHK)

S12010103

Umgestaltung Atelierstraße (InHK)

S12010104

Entree Berufskolleg, Musikschule "Grünring Westpromenade"

S12010105

Verbesserung Querbeziehung "Grünring Westpromenade“-Aachener Straße (InHK)

S12010106

Umgestaltung/ Aufwertung Konrad-Adenauer-Platz Bahnhof (InHK)

S12010109

Umgestaltung / Aufwertung Markt (InHK)

S12010111

Kölner Tor: Neuordnung und Aufwertung (InHK)

S12010112

Ostpromenade Süd: Verkehrsberuhigung und Aufwertung (InHK)

S13010022

Umgestaltung Grünring Westpromenade

S13010023

Ziegelweiherpark: Aufwertung Wegesystem, Grünkonzept (InHK)

S13010025

Holzweiler-Bauliche Umgestaltung Dorfpark

S13010027

Ziegelweiherpark: Umgestaltung Hauptachse Entree Weiher (InHK)

S13050014

Bau von Urnengrabkammern Friedhof Holzweiler

S13050018

Erweiterung Kolumbarium Trauerhalle Granterath

S13050019

Bau von Urnengrabkammern auf dem Friedhof Gerderath

S15020204

Herstellung Außengelände "Alte Schule" Holzweiler

T12010028

Radwegebau Mennekrather Kirchweg (zwischen Düsseldorfer Straße und Mennekrath)

T12010031

Freiheitsplatz, Ausbau Nebenanlagen vor altem Gesundheitsamt

T12019002

Haltestellenumbau einschließlich Mobiliar alle Stadtteile

T12019004

Bauliche Maßnahmen aus Radvorrangroutenkonzept“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2023.


Anlage:

Haushaltssatzung 2023, einschließlich Haushaltsplan 2023