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Vorlage - A 20/606/2023  

 
 
Betreff: Beteiligung über die NEW AG und die NEW Smart City an der Stadtentfalter Jüchen GmbH - mittelbare Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.01.2023 
15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
01.02.2023 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg_ Beteiligung über die NEW AG und die NEW Smart City an der Stadtentfalter Jüchen GmbH  
Anlage 2 - Gesellschaftsvertragsentwurf der Stadtentfalter Jüchen GmbH  
Anlage 3 - Marktanalyse Stadtentfalter Jüchen GmbH  
Anlage 4-6 - Stellungnahmen aus dem Branchendialog von der IHK und KWH  

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach aktuellem Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG. Die Stadt Erkelenz ist mit 4,125% an den KWH unmittelbar beteiligt. Daraus ergibt sich eine mittelbare Beteiligung der Stadt Erkelenz von rund 0,37 % an der NEW AG.

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochtergesellschaften der NEW AG. Diese führen letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zur Beteiligung an der Stadtentfalter Jüchen GmbH geführt haben, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 20.12.2022 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der Gründung der Stadtentfalter Jüchen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 € durch die NEW Smart City GmbH sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) wird zugestimmt.

2.  Dem Anteilsverkauf und der Anteilsabtretung von 50 % der Anteile an der Stadtentfalter Jüchen GmbH an die Stadt Jüchen zu einem Nominalwert in Höhe von 12.500 € wird zugestimmt.

 

Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den entsprechenden Gremien werden ermächtigt, redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Anlage 1: Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg

Anlage 2: Gesellschaftsvertragsentwurf der Stadtentfalter Jüchen GmbH

Anlage 3: Marktanalyse Stadtentfalter Jüchen GmbH

Anlage 4-6: Stellungnahmen aus dem Branchendialog von der IHK und KWH

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg_ Beteiligung über die NEW AG und die NEW Smart City an der Stadtentfalter Jüchen GmbH (4990 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Gesellschaftsvertragsentwurf der Stadtentfalter Jüchen GmbH (25516 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Marktanalyse Stadtentfalter Jüchen GmbH (5710 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4-6 - Stellungnahmen aus dem Branchendialog von der IHK und KWH (10353 KB)