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Tatbestand: Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach aktuellem Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG. Die Stadt Erkelenz ist mit 4,125% an den KWH unmittelbar beteiligt. Daraus ergibt sich eine mittelbare Beteiligung der Stadt Erkelenz von rund 0,37 % an der NEW AG.
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochtergesellschaften der NEW AG. Diese führen letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Die Gründe, die zur Beteiligung an der Stadtentfalter GmbH, der Stadtentfalter Holding GmbH, der Stadtentfalter Erkrath GmbH und der Stadtentfalter Quartiere GmbH geführt haben, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 20.12.2022 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Beteiligung der NEW Smart City GmbH an der Stadtentfalter Holding GmbH durch die Übernahme eines Geschäftsanteils mit einem Nennbetrag in Höhe von 25.000 € (entspricht 50 %) zu einem Kaufpreis von 25.000 € sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) wird zugestimmt. 2. Der Umfirmierung der Stadtentfalter GmbH in Stadtentfalter Seestadt mg+, die Einbringung in die Stadtentfalter Holding GmbH sowie dem geänderten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt (Anlage 3 + 4). 3. Der Gründung der Stadtentfalter Erkrath GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH wird gemäß dem als Anlage 5 beigefügten Gesellschaftsvertrag zugestimmt. 4. Der Gründung der Stadtentfalter Quartiere GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH gemäß dem als Anlage 6 beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.
Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den entsprechenden Gremien werden ermächtigt, redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Anlage 1: Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg Anlage 2: Gesellschaftsvertragsentwurf der Stadtentfalter Holding GmbH Anlage 3: Gesellschaftsvertragsentwurf der Stadtentfalter Seestadt mg+ GmbH Anlage 4: Synopse des Gesellschaftsvertrags der Stadtentfalter GmbH/Seestadt mg+ GmbH Anlage 5: Gesellschaftsvertragsentwurf der Stadtentfalter Erkrath GmbH Anlage 6: Gesellschaftsvertragsentwurf der Stadtentfalter Quartiere GmbH Anlage 7: Marktanalyse Stadtentfalter Holding GmbH Anlage 8-10: Stellungnahmen aus dem Branchendialog von der IHK und KWH
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