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Tatbestand: Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach aktuellem Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG. Die Stadt Erkelenz ist mit 4,125% an den KWH unmittelbar beteiligt. Daraus ergibt sich eine mittelbare Beteiligung der Stadt Erkelenz von rund 0,37 % an der NEW AG.
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen von Tochtergesellschaften der NEW AG. Diese führen letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligungen der KWH-Gesellschafter.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Die Gründe, die zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Smart City GmbH geführt haben, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 20.12.2022 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Smart City GmbH entsprechend der beigefügten Synopse wird zugestimmt. 2. Die Vertreter der Stadt in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, in den jeweiligen Gremien die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. 3. Die Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen. 4. Herr Landrat Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG wird ermächtigt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat zuzustimmen.
Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den entsprechenden Gremien werden ermächtigt, redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Anlage 1: Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg Anlage 2: Gesellschaftsvertragsentwurf Anlage 3: Synopse der Veränderungen des Gesellschaftsvertrages
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