Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gegen der Entwurf der 2023er Haushaltssatzung konnten in der Zeit vom 09.12. – 29.12.2022 Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gem. § 80 Abs. 5 GO NRW erhoben werden. Mit Schreiben vom 29.12.2022 (siehe Anlage) hat Herr G., aber gleichzeitig auch im Namen des „Dorfforums Venrath-Kaulhausen“, form- und fristgerecht Einwendungen gegen den 2023er Haushaltssatzungsentwurf erhoben. Über diese Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen, soweit es sich um zulässige Einwendungen gem. § 80 Abs. 5 GO NRW handelt.
Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt. Abgabepflichtige im Sinne des § 80 Abs. 5 GO NRW sind u.a. solche Personen, die in der Gemeinde Steuern zu entrichten haben. Herr G ist laut Einsicht im örtlichen Melderegister mit seinem Wohnsitz in Erkelenz gemeldet. Herr G ist somit zu Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung berechtigt. Da das „Dorfforum Venrath-Kaulhausen“ als Zusammenschluss einzelner Personen weder Einwohner noch Abgabepflichtige im Sinne von § 80 Abs. 5 GO NRW ist, ist das Dorfforum nicht berechtigt Einwendungen zu erheben. Für die weitere Betrachtung ist dies jedoch unerheblich, da die Einwendungen von Herrn G und die des „Dorfforums Venrath-Kaulhausen“ identisch sind.
Herr G. führt in seinem Schreiben vom 28.12.2022 folgende Einwendungen auf:
Zu 1. Herr G. möchte, dass die Investitionsmaßnahme „Neubau Bürgerhalle Venrath und Kaulhausen“ in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen wird. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen u.a. vor, dass die Durchführung von Investitionen zunächst vom Rat zu beschließen und sodann für die Umsetzung des Beschlusses die Auszahlungen in Höhe des voraussichtlich auszuzahlenden Betrages im Haushaltsplan zu veranschlagen sind. Für Investitionsmaßnahmen sehen die gesetzlichen Bestimmungen weiterhin vor, dass diese erst veranschlagt werden dürfen, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen u.a. die Gesamtkosten der Maßnahme, getrennt nach Grunderwerb und Herstellungskosten, einschl. der Einrichtungskosten zu ersehen sind. Daneben muss die Finanzierung der Maßnahme gesichert sein. Den eingereichten Unterlagen ist zu entnehmen, dass auf Basis von 2018er Kostenschätzungen mit Baukosten für die „Bürgerhalle Venrath und Kaulhausen“ von 3,0 Mio. € gerechnet werden kann. Etwaige Zuwendungen werden mit 1,95 Mio. € angesetzt, sodass ein Eigenanteil für die Stadt Erkelenz von zumindest 1,05 Mio. € zu erwarten ist.
Der aktuelle Haushaltsentwurf zeigt jedoch deutlich auf, dass die finanziellen Mittel für die Realisation einer weiteren erheblichen Investitionsmaßnahme derzeit nicht vorhanden sind (vgl. u.a. fehlende liquide Mittel in den Jahren 2024 bis 2026 in der Zeile 40 auf der Seite 93 des aktuellen Haushaltsentwurfes). Aus dem gleichen Grund konnten bereits mehrere Maßnahmen nicht im aktuellen Haushaltsentwurf abgebildet werden. Eine Darstellung in der mittelfristen Finanzplanung ist allein schon aus diesem Grund im aktuellen Haushaltsplanentwurf nicht möglich.
Hinsichtlich der Machbarkeitsstudie ist ergänzend zu sagen, dass durch die Erläuterung auf Seite 513 des aktuellen Haushaltsplanentwurfes davon ausgegangen wird, dass eine solche Studie in 2023 durchgeführt werden wird.
Zu 2. Als Basis für die Aufstellung eines Haushaltsplanentwurfes werden die Fachämter im Hause aufgefordert, ihren Mittelbedarf für den zu planenden Zeitraum anzumelden. Die Ansätze sind dabei sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind. Während dies für laufende bzw. für wiederkehrende Geschäftsvorfälle relativ einfach ist, erfordern neue, bisher nicht vorhandene Geschäftsvorfälle, dass diesen belastbare, planbare Daten zugrunde liegen. Erst dann kann ein entsprechender Ansatz vom Fachamt für den kommenden Haushaltsplanentwurf gemeldet werden. Eine solche valide Datenbasis ist jedoch im geschilderten Geschäftsvorfall aktuell noch nicht gegeben. Demzufolge ist auch keine Anmeldung seitens des Fachamtes erfolgt und es kann auch kein entsprechender Ansatz im aktuellen Haushaltsplanentwurf vorgesehen werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Einwendung, dass die investive Maßnahme „Neubau Bürgerhalle Venrath und Kaulhausen“ in die mittelfristige Finanzplanung des 2023er Haushaltsentwurfs aufzunehmen ist, wird nicht stattgegeben.
2. Der Einwendung, dass ein städtischer Zuschuss in Höhe von etwa 15.000 € bis 20.000 € in den städtischen Haushaltsplanentwurf 2023 einzustellen ist, wird nicht stattgegeben.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Schreiben vom 29.12.2022 mit Anlagen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||