Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Entwurf des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2023 wurde als PDF-Datei in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Die Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan für das Jahr 2022 belief sich auf 570,37 Stellen.
Die Gesamtzahl der Stellen im Stellenplan 2023 beträgt 591,36 Stellen.
Darin sind 99 Beamtenstellen, 286,69 Stellen für Tarifbeschäftigte nach dem TVöD und 205,67 Stellen nach dem TV Sozial- u. Erziehungsdienst ausgewiesen.
Zu den wesentlichen Veränderungen gehören:
Beamte
Im Stellenpool wurden drei neue Stellen für Beamte eingerichtet, die sich inzwischen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden.
Für die Mitte 2023 anstehende Übernahme der Anwärter der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegs- amt (ehemals gehobener Dienst) wurden im Stellenpool insgesamt zwei Stellen gesperrt, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Stellenplanes keine vakanten Stellen erkennbar waren. Es zeichnet sich jedoch ab, dass aufgrund von Personalabgänge eine Übernahme auf freiwerdende Stellen möglich ist.
Im Amt 11 ist die Neueinrichtung einer Stelle als Sachgebietsleitung vorgesehen. Die Stellenausweitung ist aufgrund der hohen Aufgabendichte und den vielfältigen Themenstellungen erforderlich. Neben den Aufgaben als Sachgebietsleitung sollen Aufgaben aus dem Bereich Personalentwicklung und Ausbildung, inclusive Ausbildungsleitung übernommen werden. Zudem ist vorgesehen, eine Teilzeitstelle neu einzurichten. Hauptaufgabe ist die Fehlzeitenverwaltung. Ab dem 01.01.2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten erkrankter gesetzlich versicherter Beschäftigter elektronisch bei deren Krankenkasse abzurufen. Durch Umstellung auf elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist es ab 01.01.2023 notwendig, jede Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten direkt im Abrechnungsprogramm zu erfassen.
Im Amt 50/51 ist die Neueinrichtung von drei Stellen erforderlich. Eine Stelle soll im Bereich Asyl neu eingerichtet werden, dies ist aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens durch die Flüchtlingskrise erforderlich. Aufgrund der zu erwartenden Steigerung der Antragszahlen im Bereich des Wohngeldes ist die Einrichtung einer neuen Stelle geplant. Die Reform im Vormundschafts- und Betreuungsrecht verlangt die organisatorische, personelle und funktionelle Trennung der Aufgaben des Amtsvormundes von den übrigen Aufgaben des Jugendamtes. Vormünder dürfen im Jugendamt zukünftig neben ihren eigenen Vormundschaften und Pflegschaften keine einzelfallbezogenen Beratungs-, Unterstützungs- und Aufsichtsaufgaben in anderen Vormundschafts- und Pflegschaftsfällen übernehmen. Bislang wurden alle Aufgaben auf einer Stelle gebündelt. Aufgrund der aus der Reform hervorgehenden Aufgabenmehrung und verpflichtenden Aufgabentrennung, ist zusätzlich eine 0,5 Stelle für den Bereich "Beistandschaften" einzurichten. Künftig sollen die Aufgaben Vormundschaft und Betreuung von einem/ einer Sozialarbeiter/in übernommen werden. Die Aufgaben aus dem Bereich „Beistandschaften“ von einer Person mit Verwaltungsausbildung.
Die restlichen Veränderungen resultieren aus Aufgaben von nicht mehr erforderlichen Stellen, Veränderungen der Bewertungen oder Umwandlungen in Tarifbeschäftigten- oder Beamtenstellen.
Tarifbeschäftigte - allgemein
Im Amt 10 ist die Neueinrichtung von einer Stelle als Fachkraft für Informationstechnik/ Anwendungsbetreuung vorgesehen. Darüber hinaus ist im Baubetriebshof die Einrichtung von drei Vollzeitstellen sowie einer Stelle in einem Umfang von 8 Wochenstunden vorgesehen. Bei einer Vollzeitstelle handelt es sich um eine Mischstelle „Baumkontrolleur/ Baumpflege“, bei den zwei anderen Stellen handelt es sich um Hilfsgärtnerstellen. Zur Kompensation der Personalkosten der neu einzurichtenden Hilfsgärtnerstellen erfolgt eine Reduzierung des Budgets für Leiharbeiter bzw. Fremdvergaben.
Die restlichen Veränderungen resultieren aus Veränderungen der Bewertungen oder Umwandlungen in Tarifbeschäftigten- oder Beamtenstellen sowie aus Anpassungen von Stellenanteilen geänderter arbeitsvertraglicher Wochenstundenzahlen, was letztendlich zu einer gewissen Kompensation des Mehrbedarfes beiträgt.
Tarifbeschäftigte – Sozial- und Erziehungsdienst
Im Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ist die Neueinrichtung einer Teilzeitstelle mit Lotsenfunktion für behinderte junge Menschen und deren Personensorgeberechtigte vorgesehen. Das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) sieht die Einrichtung einer solchen Stelle vor. Zudem ist die Einrichtung einer Stelle zur Umsetzung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes, Konzeptionierung, Umsetzung der mobilen Jugendarbeit in Erkelenz, sowie Durchführung eigener Maßnahmen der Jugendpflege vorgesehen.
In 14 Kindertageseinrichtungen ist jeweils die Einrichtung einer Teilzeitstelle im Umfang von 19,5 Wochenstunden als Alltagshelfer/in vorgesehen. Dafür erfolgt eine Reduzierung der Arbeitskräfte der Firma Inab.
Die restlichen Veränderungen resultieren aus Anpassungen von Stellenanteilen geänderte arbeitsvertragliche Wochenstundenzahlen. Der Stellenbedarf der Kindertagesstätten wurde nach dem Kinderbildungsgesetz ermittelt.
Die einzelnen Veränderungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Mit der Freigabe des Stellenplanes stimmt der Personalausschuss den in der Veränderungsliste aufgeführten Stellenänderungen, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes/ Stellenplanes 2023, zu. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügten Stellenpläne für die Beamten, Tariflich Beschäftigten und Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit einschließlich der dazu erstellten Stellenübersichten werden hiermit für das Haushaltsjahr 2023 und als Anlage zum Haushaltsplan 2023 übernommen.“
Anlagen: 1. Liste der Veränderungen Stellenplan 2023 2. Stellenplan 2023
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