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Tatbestand: Aufgrund des gemeinsamen Verständnisses des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE Power AG, den Strukturwandel im Rheinischen Revier Hand in Hand mit den Städten und Gemeinden zu gestalten, wird eine Konsensvereinbarung mit der Perspektive.Struktur.Wandel GmbH (PSW) als Tochter des Landes NRW, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) und der RWE Power AG (RWE) geschlossen. Maßgeblich sind dabei die Ziele des Wirtschafts- und Strukturprogramms (WSP) der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR), welches die städtebaulichen und ökonomischen Ziele zur Schaffung einer attraktiven Zukunftsregion sowie insbesondere auch die Stärkung der Wirtschaftsstruktur durch Entwicklung von Standorten für die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze und zukunftsfähigen Kombinationen von Wohnen und Arbeiten aufzeigt sowie die betrieblichen Planungen und Rahmenbedingungen von RWE Power.
Die Konsensvereinbarung enthält folgende Kooperationsbedingungen:
Von Seiten der PSW:
Hinweis: Die PSW beauftragt grundsätzlich keine eigenen Planungen und Gutachten, eine enge Abstimmung erfolgt mit der Stadt Erkelenz.
Von Seiten der Stadt Erkelenz:
Die Verwaltung verweist auf den beschriebenen Prozess, mit dem die Stadt Erkelenz eine Zukunftsvision für die Flächen des dritten Umsiedlungsabschnitts in diesem Jahr entwickelt. Eine Beteiligung der gesamtstädtischen Bürgerschaft ist ebenso eine Säule des Prozesses wie eine gesonderte Beteiligung der noch nicht umgesiedelten Menschen aus den fünf Dörfern Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath und der bereits umgesiedelten Menschen. Diese Vision wird Grundlage und Rahmen für alle weiteren Entwicklungen sein. Die Konsensvereinbarung zwischen Stadt Erkelenz und der PSW wird bei der späteren Umsetzung und bei der Identifikation von Förderzugängen unterstützen. Dies erfolgt auf Basis noch zutreffender Umsetzungsbeschlüsse des Rates der Stadt Erkelenz. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat): „Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Konsensvereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und der Perspektive.Struktur.Wandel GmbH zum Zweck der Unterstützung der großen Strukturwandelaufgabe der Stadt Erkelenz in Bezug auf die Neuplanung der Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnittes abzuschließen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten der Kooperation trägt jede Partei selbst. Anlage: Konsensvereinbarung
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