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Vorlage - A 80/039/2023  

 
 
Betreff: Konsensvereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und der Perspektive.Struktur.Wandel GmbH (PSW)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
24.01.2023 
16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
26.01.2023 
15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
01.02.2023 
17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Konsensvereinbarung  

Tatbestand:

Aufgrund des gemeinsamen Verständnisses des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE Power AG, den Strukturwandel im Rheinischen Revier Hand in Hand mit den Städten und Gemeinden zu gestalten, wird eine Konsensvereinbarung mit der Perspektive.Struktur.Wandel GmbH (PSW) als Tochter des Landes NRW, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) und der RWE Power AG (RWE) geschlossen.

Maßgeblich sind dabei die Ziele des Wirtschafts- und Strukturprogramms (WSP) der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR), welches die städtebaulichen und ökonomischen Ziele zur Schaffung einer attraktiven Zukunftsregion sowie insbesondere auch die Stärkung der Wirtschaftsstruktur durch Entwicklung von Standorten für die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze und zukunftsfähigen Kombinationen von Wohnen und Arbeiten aufzeigt sowie die betrieblichen Planungen und Rahmenbedingungen von RWE Power.

 

Die Konsensvereinbarung enthält folgende Kooperationsbedingungen:

 

Von Seiten der PSW:

-

Enge Kooperation zu den von der PSW bearbeiteten Standorten und Zusicherung der Benennung von Ansprechpartnern bei RWE und des Landes für die Projektqualifizierung, Aufklärung und Steuerung

-

PSW ist zentraler Ansprechpartner für die Entwicklung der benannten Standorte, sie wird aber nicht Eigentümerin der bearbeiteten Liegenschaften

-

Regelmäßige Abstimmung der Ziele einer Entwicklung, der erforderlichen Umsetzungsschritte sowie die Ergebnisse der Planungen und Untersuchungen

-

Die Gesellschaft wird in direkter Zusammenarbeit mit den Kommunen aufklären,

a) welche planerischen/fachgutachterlichen Leistungen zu einer Wiedernutzung

erforderlich sind,

b) welche Machbarkeitsstudien, Wettbewerbe, Planungen und Untersuchungen

durch Beantragung von STARK-Mitteln oder sonstigen Fördermitteln in welchen Schritten beauftragt werden

c) welche sonstigen Förderzugänge zur späteren Realisierung der Projekte bestehen,

d) ob die Projektideen der Stadt Erkelenz im Projektgebiet auf Basis der Erkenntnisse verwirklicht werden können (Prüfung auf absolute Restriktionen),

e) welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, um eine Entwicklung im Sinne der Stadt Erkelenz zu ermöglichen

f) wie die kommunalen Projektideen ggf. verändert werden müssen (zum Beispiel zur Nutzungsverteilung), um – ggf. unter Berücksichtigung von Fördermitteln - eine Tragfähigkeit von Projekten zu erreichen,

g) welche Prozesse und Abstimmungen erforderlich sind, um mit bestehenden

Restriktionen umzugehen und die auftretenden Konflikte im Hinblick auf eine Verfügbarkeit von (Teil)Flächen zu lösen.

-

Die PSW kann das Flächenmanagement für die Stadt Erkelenz übernehmen und Veräußerungen koordinieren

 

Hinweis: Die PSW beauftragt grundsätzlich keine eigenen Planungen und Gutachten, eine enge Abstimmung erfolgt mit der Stadt Erkelenz.

 

Von Seiten der Stadt Erkelenz:

-

Aktive Begleitung der Entwicklung der Projekte auf Erkelenzer Stadtgebiet sowie Benennung einer Ansprechperson für die Koordination der Entwicklung der Liegenschaften und zu Einbindung politischer und (inter)kommunaler Gremien

-

Prioritäre Berücksichtigung und Begleitung der Projekte im Rahmen der Baulandpolitik und der entsprechenden Entwicklungsperspektiven

-

Die grundsätzliche Bereitschaft des Rückkaufs von Flächen die als öffentlicher Raum oder für Gemeinbedarfseinrichtungen benötigt werden und einen angemessenen Kaufpreis haben, besteht. Eine Übernahmeverpflichtung entsteht für die Gemeinde nicht.

 

Die Verwaltung verweist auf den beschriebenen Prozess, mit dem die Stadt Erkelenz eine Zukunftsvision für die Flächen des dritten Umsiedlungsabschnitts in diesem Jahr entwickelt. Eine Beteiligung der gesamtstädtischen Bürgerschaft ist ebenso eine Säule des Prozesses wie eine gesonderte Beteiligung der noch nicht umgesiedelten Menschen aus den fünf Dörfern Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath und der bereits umgesiedelten Menschen. Diese Vision wird Grundlage und Rahmen für alle weiteren Entwicklungen sein. Die Konsensvereinbarung zwischen Stadt Erkelenz und der PSW wird bei der späteren Umsetzung und bei der Identifikation von Förderzugängen unterstützen. Dies erfolgt auf Basis noch zutreffender Umsetzungsbeschlüsse des Rates der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat):

„Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Konsensvereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und der Perspektive.Struktur.Wandel GmbH zum Zweck der Unterstützung der großen Strukturwandelaufgabe der Stadt Erkelenz in Bezug auf die Neuplanung der Dörfer des 3. Umsiedlungsabschnittes abzuschließen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Kooperation trägt jede Partei selbst.


Anlage:

Konsensvereinbarung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konsensvereinbarung (88 KB)