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Tatbestand: Gem. § 5 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Den Ausschussmitgliedern wird der Teilergebnis- sowie der Teilfinanzplan 2023 mit dem Finanzplanungszeitraum 2024-2026 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe“ als Anlage zur Kenntnis übergeben.
Nachfolgend hat das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales die Eckdaten des Teilergebnis- und des Teilfinanzplanes 2023 mit dem Finanzplanungszeitraum 2024 - 2026 für den Produktbereich 06 zusammengestellt:
I. Teilergebnisplan: Aus dem als Anlage beigefügten Teilergebnisplan und dem nachstehenden Haushaltsquerschnitt des Produktbereiches 06 ist abzulesen, dass für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe ordentliche Aufwendungen in Höhe von 30.951.497 EUR und ordentliche Erträge in Höhe von 14.835.121 EUR für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant sind.
Hier ist eine Steigerung der ordentlichen Erträge um 622.076 EUR (= 4,38 %) und eine Steigerung der ordentlichen Aufwendungen um 1.570.337 EUR (= 5,34 %) gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Die Entwicklung der ordentlichen Erträge und der ordentlichen Aufwendungen 2022 gegenüber 2023 in den Produktgruppen können aus der nachfolgenden Tabelle abgelesen werden.
Die Stadt Erkelenz stellt auch im 2023er-Haushaltsplan mit der Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel im Produktbereich 06 sicher, dass sowohl ihre freiwilligen als auch ihre pflichtigen Aufgaben qualitätsorientiert und sachgerecht wahrgenommen werden können.
Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind im Produktbereich 06 drei Bereichen zuzuordnen. Dies sind die Bereiche „Kinderbetreuung“ (Produktgruppen 06 01 und 06 02), Kinder- und Jugendarbeit (Produktgruppe 06 03) und Hilfen für junge Menschen und ihre Familien, einschließlich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Produktgruppe 06 04).
Produktgruppen 06 01 und 06 02 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kita) und Tagespflege“: Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen hängen unmittelbar von der weiterhin steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Elementarbereich ab. Im Jahr 2023 werden insgesamt 1.731 Betreuungsplätze (Vorjahr 1.725 Betreuungsplätze) in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger sowie in den städt. Kindertageseinrichtungen angeboten. In der Kindertagespflege werden im Jahr 2023 unverändert gegenüber 2022 180 Plätze bereitgestellt. Zusätzlichen Betreuungsplätze ergeben sich 2023 insbesondere im neu errichteten Kindergarten Kamp-Lintforter-Straße, in der Erweiterung des städt. Kindergartens in Lövenich und im katholischen Kindergarten Lövenich. Der Kindergarten Bauxhof stellt zum Kindergartenjahr 2022/2023 seinen Betrieb ein und wird zukünftig durch einen geplanten Ersatzneubau ersetzt. In der Übergangszeit werden diese Gruppen in den Räumlichkeiten des Kindergartens Kamp-Lintforter-Straße betreut. Darüberhinausgehend soll die Verbesserung der qualitativen Aspekte in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) weiter vorangetrieben und nachhaltig gesichert werden. Diese Gegebenheiten wirken sich auf die Personal- und Sachkosten und auf das Elternbeitragsaufkommen aus.
Im Bereich der Kindertagespflege sind für das Jahr 2023 umfangreiche Qualifizierungsmaßnahmen für neue Kindertagespflegepersonen (KTP) und für bereits tätige KTP Aufbauqualifikationen geplant. Darüber hinaus wurden Mittel für die Werbung neuer KTP eingeplant, um zukünftig das Platzangebot an Kindertagespflegeplätzen zu erweitern.
Produktgruppe 06 03 „Kinder- und Jugendarbeit“: Um Maßnahmen umsetzen zu können, die sich aus dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 2022 bis 2027 ergeben, werden entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Weiterhin stehen im betreffenden Produktbereich Aufwandsmittel insb. für die Durchführung des Ehrenamtsfestes für Kinder- und Jugendliche, Mittel für Aufwandsentschädigungen der Ferienhelfer*innen, Mittel zur Durchführung mobiler Jugendarbeit sowie Aufwandsmittel zur laufenden Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen sowie Spielgeräten (einschließlich Rückbau der alten Skateanlage am Adam-Stegerwald-Hof) zur Verfügung. Die Verringerung bei den eingeplanten Erträgen gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus dem Wegfall der Landeszuweisungen aus dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“.
Produktgruppe 06 04 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“: Die Aufwendungen 2023 (9.269.298 €) belaufen sich fast punktgenau (+ 6 T€) auf die Höhe der im Haushaltsplan 2022 eingeplanten Aufwendungen. Allerdings verschieben sich im Bereich der kalkulierten Aufwendungen die Schwerpunkte bei den einzelnen Aufwandsarten. Erhöhte Aufwendungen ergeben sich so beispielsweise insbesondere bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderter Jugendlicher (+ 125 T€), bei den Aufwendungen für die gemeinsame Unterbringung von Alleinerziehenden und deren Kindern (+ 20 T€) bei der sozialpädagogischen Familienhilfe (+ 40 T€), bei den Übernahmen der Kosten für Vormundschaften freier Träger (+ 28 T€) sowie den Unterhaltsvorschussleistungen (+ 160 T€). Dagegen verringern sich die Aufwandsansätze beispielsweise bei den Positionen für die Vollzeitpflege (- 100 T€), bei der Heimerziehung und der Erziehung in Tagesgruppen (- 100 T€) und bei den Aufwandserstattungen an Kommunen (- 50 T€). Bei den Erträgen wurden rund 168.000 € höhere Beträge gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 kalkuliert. Ursächlich hierfür ist insbesondere die Anpassungen des Ansatzes für die Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen von anderen (zuständigen) Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird auch 2023 durch die im Haushalt bereitgestellten Jugendhilfemittel die Finanzierung einer qualitativ hochwertigen und verantwortungsvollen Aufgabenwahrnehmung sicherstellen.
II. Teilfinanzplan: Dem als Anlage beigefügten Teilfinanzplan des Produktbereiches 06 ist zu entnehmen, dass für den Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 6.123.100 EUR und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 3.450.330 EUR für das Haushaltsjahr 2023 eingeplant sind. Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit handelt es sich um Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen aus dem Produktbereich 06.
Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (freie Träger)“: Im Bereich der freien Träger sind städtische Zuschussmittel für die Erweiterung der katholischen Kita in Golkrath eingeplant.
Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 02 „Förderung von Kindern in städt. Tageseinrichtungen und Tagespflege“:
Wesentliche Investitionsmaßnahmen Produktgruppe 06 03 „Kinder- und Jugendarbeit“:
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Erkelenz): „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2023 und für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2024 bis 2026 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“, der dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sind detailliert dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 zu entnehmen. Anlage: Teilergebnis- und Teilfinanzplanung 2023 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ mit dem Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2024 - 2026.
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