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Vorlage - A 10/020/2021  

 
 
Betreff: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler - UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 19.02.2021: Gemeinsamer Antrag für eine transparentere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.03.2021 
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.03.2021 
4. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen vom 19.02.2021  

Tatbestand:

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Freie Wähler- UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz beantragen mit Datum vom 19.02.2021:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die bestehenden Bürgerbeteiligungsprozesse auf der Homepage der Stadt übersichtlich zusammenzufassen.
  2. Bei der Darstellung sollen fünf Schwerpunkte gebildet werden:
    1. Beteiligungsmöglichkeiten an aktuellen Projekten der Stadtentwicklung (z.B. Erkelenz 2030 etc.)
    2. Beteiligungsschritte im Bauleitplanverfahren
    3. Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche
    4. Übersicht der verantwortlichen Stellen & Ansprechpartner/innen (z.B. Bezirksausschüsse, Ordnungsamt etc.)
    5. Einrichtung eines digitalen „Mängelmelders“
  3. Die einzelnen Formate sollen in Zusammenarbeit mit Akteuren aus Verwaltung, Politik, Bürger-/Dorfgemeinschaften und Ehrenamt, sowie zukünftigen Nutzerinnen und Nutzern systematisch weiterentwickelt werden.
  4. Mögliche Synergiepotentiale sollen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit überprüft werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seitens der Verwaltung wurden bereits Ende des Jahres 2020 erste Prüfungen zu einer umfassenden Bürgerbeteiligungsplattform angestellt, die neben der Homepage zu betreiben wäre und auf der die unter Ziffer 2 des Antrages genannten Schwerpunkte dargestellt werden könnten.

 

Gespräche mit einem potentiellen Anbieter ergaben, dass für die Einrichtung einer entsprechenden Plattform ca. 15.000 – 20.000 € zu veranschlagen sein werden und der Betrieb jährliche Kosten von ca. 10.000 € verursacht.

 

Die genauen Anforderungen an eine einheitliche Bürgerbeteiligungsplattform werden zwischen den betroffenen Verwaltungseinheiten aber auch mit den Nutzerinnen und Nutzern zu definieren sein, um eine erfolgreiche Einführung und Verwendung der Plattform zu gewährleisten. Die genauen Kosten werden erst in dem sich daran anschließenden Vergabeverfahren beziffert werden können.

 

Der Haushaltsplan 2021 sieht Aufwendungen in der skizzierten Größenordnung nicht vor. Es wird daher vorgeschlagen, im Jahr 2021 die Einführungsplanung vorzunehmen, um dann im Haushaltsjahr 2022 die Bürgerbeteiligungsplattform einzurichten.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

...“


Finanzielle Auswirkungen:

ca. 15.000 – 20.000 € für die Einrichtung und jährlich ca. 10.000 € für den Betrieb


Anlage:

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen vom 19.02.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen vom 19.02.2021 (479 KB)