Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 30/197/2017  

 
 
Betreff: Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001 in der Fassung der 4. Änderung vom 01.04.2009
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
27.04.2017 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.05.2017 
16. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Parkgebührenordnung_Entwurf  

Tatbestand:

Die allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) wurde zuletzt durch Ratsbeschluss vom 01.04.2009 geändert.

 

Am 22.02.2017 hat der Rat die Einführung der „Brötchentaste“ an den vorhandenen Parkscheinautomaten beschlossen, die in den mittels Parkscheinpflicht bewirtschafteten Parkzonen die Möglichkeit schafft, für 15 Minuten kostenlos zu parken. Gleichzeitig wurde eine Gebührenerhöhung beschlossen. Die Parkgebühr soll je 10 Minuten Parkzeit 0,10 EUR betragen.

 

Der Auftrag zur Umrüstung der Parkscheinautomaten wurde am 11.04.2017 durch das Rechts- und Ordnungsamt erteilt. Die Umrüstung der Parkscheinautomaten wird voraussichtlich 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen.

 

Durch die Einführung der Brötchentaste und zeitgleiche Erhöhung der Parkgebühren ist eine Anpassung der Parkgebührenordnung erforderlich.

 

In der Änderung der Parkgebührenordnung wurde auch die Möglichkeit zur Überwachung und Zahlung der Parkgebühren im Rahmen des zum 01.04.2017 für eine 4-jährige Testphase eingeführten „Handyparkens“ erfasst.

 

§ 1 Abs. 2 der Parkgebührenordnung erhält folgende Fassung:

 

(2) Die Überwachung der Parkzeit auf gebührenpflichtigen Parkplätzen erfolgt               grundsätzlich durch Parkscheinautomaten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit               der Überwachung der Parkzeiten im Rahmen des Handyparkens.

 

§ 3 der Parkgebührenordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

(1)  Die Parkgebühr beträgt grundsätzlich je 10 Minuten Parkzeit 0,10 EUR für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Erkelenz.

(2)  Die Parkgebühr ist durch Lösen eines Parktickets an einem Parkscheinautomaten oder durch Nutzung des Handyparkens zu entrichten.

(3)  Für eine Kurzparkdauer von 15 Minuten kann im Bereich der Parkscheinautomaten durch Betätigen der „Brötchentaste“ und im Rahmen des Handyparkens kostenlos geparkt werden.

 

Gleichzeitig mit dieser Änderung wurde die Parkgebührenordnung und das Parkraumbewirtschaftungskonzept (Anlage zu § 2 der Parkgebührenordnung) insgesamt überprüft und entsprechend aktualisiert. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

  1. Da die Überwachung der Parkzeit ausschließlich mittels Parkschein eines Parkscheinautomaten für die Dauer der zulässigen Parkzeit erfolgt, wird der Titel der Gebührenordnung in „Allgemeinverbindliche Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung)“ abgeändert. In § 1 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „oder einer Parkuhr“ gestrichen.

 

 

  1. In § 1 Abs. 2 der Parkgebührenordnung wird Satz 2 („Auf der Brückstraße sind Parkuhren zur Überwachung installiert.“) gestrichen.

 

  1. In der Anlage zu § 2 Ziffer I und Ziffer VII der Parkgebührenordnung wird der „Heinrich-Jansen-Weg“ gestrichen, da dieser Parkplatz aufgrund der Errichtung eines Lebensmittelmarktes nicht mehr zur Verfügung steht. Eingefügt wird die „Atelierstraße auf dem Teilstück zwischen Kölner Straße und Heinrich-Jansen-Weg“.

 

  1. In der Anlage zu § 2 Ziffer II und Ziffer VI wird der „Bahnhofsvorplatz“ eingefügt.

 

  1. In der Anlage zu § 2  Ziffer III werden die Straßen „Am Stadtpark“ und „Parkweg“ angefügt. Dort wurden im Rahmen des Straßenausbaues neue Parkplätze geschaffen.

 

Die Bekanntmachung der Änderung der Parkgebührenordnung soll unmittelbar nach Abschluss der Umrüstung der Parkscheinautomaten erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Die als Anlage beigefügte 5. Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung der Gebühren für Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz vom 19.12.2001 (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Umrüstung der Parkscheinautomaten betragen insgesamt 11.500 EUR. Hierzu erhält die Stadt Erkelenz einen Zuschuss des Gewerberinges von 3.000 EUR brutto.

 

Die Mehreinnahmen aufgrund der Gebührenerhöhung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.


Anlage:

Entwurf der 5. Änderung der allgemeinverbindlichen Anordnung zur Festsetzung von Gebühren für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Erkelenz (Parkgebührenordnung) vom 19.12.2001

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Parkgebührenordnung_Entwurf (132 KB)