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Vorlage - III/074/2016  

 
 
Betreff: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 28.10.2015
hier: Antrag zur Änderung der Einbahnstraßenregelung Kölner Straße
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
01.03.2016 
10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.03.2016 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
09.03.2016 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz von CDU, FDP und Freien Wählern/UWG stellen mit Datum vom 28.10.15 den gemeinsamen Antrag zur „Änderung der Einbahnstraßenregelung in der Kölner Straße“.

 

Als Begründung wird angeführt:

 

„Vor dem Hintergrund der Baumaßnahmen im Bereich der oberen Kölner Straße (neues Amtsgericht) ist der Verkehrsfluss in die Kölner Straße unbefriedigend. Wir versprechen uns von einem Umdrehen der Fahrtrichtung einen verbesserten Verkehrsfluss in die Innenstadt/Kölner Straße hinein. Dieser erfolgt zukünftig von 3 Richtungen (Tenholter Straße, H.-J.-Gormanns-Straße und vom geöffneten Kölner Tor). Die Kunden erreichen auf diesem Weg schneller und unmittelbarer die direkten Parkplätze in der Kölner Straße und die großen Tiefgaragen am Netto und der Sparkasse.“

 

Die Verwaltung hat die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Antrages geprüft. Eine Umsetzung ist  möglich. Es müsste lediglich die Beschilderung im Straßenbereich angepasst werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

….


Finanzielle Auswirkungen:

Geringfügige Kosten für die Änderung der Beschilderung