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Vorlage - III/073/2016  

 
 
Betreff: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, FDP und FW-UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 28.10.2015
hier: Antrag zur Öffnung des Kölner Tores für den Verkehr (in einer einjährigen Testphase)
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
01.03.2016 
10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.03.2016 
11. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
09.03.2016 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz von CDU, FDP und Freien Wählern/UWG stellen mit Datum vom 28.10.15 den gemeinsamen Antrag zur „Öffnung des Kölner Tores (in einer einjährigen Testphase) in einer Einbahnstraßenregelung von der Marktplatzseite hin zum Bahnhof“. Als Begründung wird angeführt:

 

Um die Verkehrsflüsse zu optimieren und die Erreichbarkeit der Innenstadt zu verbessern beantragen wir die Öffnung des Kölner Tores für den fließenden PKW-Verkehr. Die Fahrspur soll in einer Einbahnstraßenregelung vom Marktplatz hin zum Bahnhof auf der linken Seite geführt werden. Hier teilt sich der Autoverkehr die Fahrspur mit dem ERKA-Baus. Rechtsseitig hin zu den Geschäften ist die Fläche für den Fuß- und Radverkehr zu reservieren. In diesem Zusammenhang ist auf eine eindeutige Beschilderung/Markierung zu achten, um die Vorfahrtsbeziehungen für die Verkehrsteilnehmer leicht zu erkennen (insb. der Kreuzungsbereich zur H.-J.-Gormanns-Straße). Nach einer einjährigen Testphase und einer befundenen Eignung könnten Tiefbaumaßnahmen erfolgen, die eine optische Verbindung zwischen Marktplatz und Kölner Straße schaffen (z.B. gleiche Pflasterung).

 

Die Verwaltung hat die grundsätzliche Umsetzbarkeit des Antrages geprüft und auch mit der Kreispolizeibehörde und der WEST Energie und Verkehr GmbH besprochen. Im Prinzip soll der Zustand, der bereits durch die Baumaßnahme im Bereich Südpromenade zurzeit besteht, in einer Testphase ein weiteres Jahr bestehen bleiben.

 

Eine Umsetzung ist  möglich. Die Verwaltung schlägt ergänzend vor, dass nach Ablauf der einjährigen Testphase die gewonnenen Erkenntnisse mit den beteiligten Behörden und der WEST Energie und Verkehr GmbH ausgewertet werden und vor einer endgültigen Beschlussfassung erneut im Rat diskutiert werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):


Finanzielle Auswirkungen:

keine